Zuschüsse bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Für juristische Personen und Unternehmer
Fördert anwendungsorientierte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte sowie Durchführbarkeitsstudien im Energiebereich
Fördergeber: Land NRW
Wer wird gefördert?
juristische Personen des öffentlichen Rechts und des
Privatrechts mit Betriebsstätte oder Niederlassung in
Nordrhein-Westfalen, v.a. Unternehmen, Hochschulen,
Forschungseinrichtungen, Gemeinden und Gemeindeverbände, Vereine
und Verbände
natürliche Personen, die Unternehmer sind
Bevorzugt gefördert werden folgende Kooperationen:
Unternehmen untereinander
von Wissenschaft und Wirtschaft
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für Vorhaben zur effizienten
Energieumwandlung und -nutzung erhalten
Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:
industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung
Demonstrations- und Pilotprojekte
innovative Vorhaben in anderen Energiethemenfeldern bei
außerordentlichem Landesinteresse
Durchführbarkeitsstudien
Forschungs-, Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen
Gründung und der Aufbau von Netzwerken und Clustern
Prozessinnovationen
innovative Kurzprojekte („Sprinterprojekte“)
Förderfähig sind die notwendigen Ausgaben/Gemeinkosten für
innovative Elemente, die unmittelbar mit Ihrem
Vorhaben zusammenhängen.
Gefördert werden Vorhaben insbesondere in den folgenden
Themenfeldern:
Ausgleich fluktuierender erneuerbarer Einspeisungen in die
Energienetze sowie Netztechnologien im Energiebereich
Technologien zur Digitalisierung im Energiebereich
Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität
Power to X-Technologien
Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologien
Energieeffizienz und Reduzierung des Energieverbrauchs
Ausbau und Steigerung der Nutzung Erneuerbarer Energien
Energieoptimierte Technologien und Lösungen für klimagerechte
und smarte Gebäude, Quartiere und Städte
klimagerechte Mobilität, klimagerechte Kraftstoffe und Antriebe
der Zukunft
Kraft-Wärme-Kopplung sowie Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung
Abwärme, Abwasserwärme und Umweltwärme
Kraftwerkstechnologien und Energiebereitstellung
Speichertechnologien
sozial-, geistes- und wirtschaftswissenschaftliche Ansätze zur
Untersuchung der Energiewende
Technologien, Verfahren und Prozesse für eine klimaneutrale
Transformation der Industrie
Innovative, transformative Vorhaben, auch in anderen Energie-
oder Klimaschutzthemenfeldern, können bei besonderem
Landesinteresse gefördert werden.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Ihr Vorhaben hat einen klar erkennbaren
Innovationscharakter.
Sie realisieren das Vorhaben überwiegend in
Nordrhein-Westfalen.
Kooperationspartner regeln ihre Zusammenarbeit in einem
Kooperationsvertrag.
Sie beginnen mit dem Vorhaben nicht vor der Bewilligung.
Sie legen konkrete Ziele dar, die Sie erreichen wollen, und
konkrete Indikatoren, mit denen sich die Wirksamkeit bzw. die
Zielerreichung beurteilen lassen.
Die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen liegen
vor.
Der Zugang zu Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen steht
mehreren Nutzern offen und wird auf transparente und
diskriminierungsfreie Weise und zu marktüblichen Bedingungen
gewährt. Die Nutzung geschieht überwiegend durch Unternehmen,
insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Beihilfen für große Unternehmen zu Prozessinnovationen können
nur gewährt werden, wenn diese bei der geförderten Tätigkeit mit
einem KMU zusammenarbeiten und die beteiligten KMU mind. 30% der
gesamten beihilfefähigen Ausgaben tragen.
Innovative Kurzprojekte werden nur als Einzelvorhaben gefördert
maximaler Laufzeit von 12 Monaten und einer Fördersumme von max.
300.000 €.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderumfang: bis zu 100% der
zuwendungsfähigen Ausgaben, abhängig von Maßnahme und
Antragsteller
Bagatellgrenze: 25.000 €
Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen je nach Maßnahme beim Projektträger Jülich (PtJ) . Die Antragstellung erfolgt i.d.R. nach themenorientierten Projektaufrufen, ist aber auch unabhängig davon möglich.
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Weitere Informationen
Grundlage der Förderung:
Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr und des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21.02.2024, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 7 vom 07.03.2024, S. 316