progres.nrw - Programmbereich Innovation

  • Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Kosten bzw. bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
  • Für juristische Personen und Unternehmer
  • Fördert Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung bis hin zu Prototypen im Energiebereich
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen, v.a. Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Gemeinden und Gemeindeverbände
  • natürliche Personen, die Unternehmer sind

Bevorzugt gefördert werden folgende Kooperationen:

  • Unternehmen untereinander
  • von Wissenschaft und Wirtschaft

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Vorhaben zur effizienten Energieumwandlung und -nutzung erhalten

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung
  • Demonstrations- und Pilotprojekte
  • Innovative Vorhaben in anderen Energiethemenfeldern bei außerordentlichem Landesinteresse
  • Durchführbarkeitsstudien

Förderfähig sind die notwendigen Ausgaben/Gemeinkosten für innovative Elemente, die unmittelbar mit Ihrem Vorhaben zusammenhängen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben hat einen klar erkennbaren Innovationscharakter.
  • Sie realisieren das Vorhaben überwiegend in Nordrhein-Westfalen.
  • Kooperationspartner regeln ihre Zusammenarbeit in einem Kooperationsvertrag.
  • Sie beginnen mit dem Vorhaben nicht vor der Bewilligung.
  • Sie legen konkrete Ziele dar, die Sie erreichen wollen, und konkrete Indikatoren, mit denen sich die Wirksamkeit bzw. die Zielerreichung beurteilen lassen.
  • Die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen liegen vor.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: abhängig von Maßnahme und Antragsteller mit folgender max. Beihilfeintensität:
    • kleine Unternehmen: 80% der förderfähigen Kosten
    • mittlere Unternehmen: 75% der förderfähigen Kosten
    • große Unternehmen: 65% der förderfähigen Kosten
    • Hochschulen und Forschungseinrichtungen: bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
  • Bagatellgrenze: 25.000 €

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen je nach Maßnahme beim Projektträger Jülich (LeitmarktAgentur NRW oder Forschungszentrum Jülich) oder bei der zuständigen Bezirksregierung. Die Antragstellung erfolgt i.d.R. nach themenorientierten Projektaufrufen, ist aber auch unabhängig davon möglich.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen vom 01.12.2020, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 36 vom 18.12.2018, S. 869
  • Informationen des Projektträgers, Stand 05/2022

Geltungsdauer: 31.12.2023

Weitere Informationen zum Programm:

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