Förderprogramme für Gründer und Unternehmen in der Corona-Pandemie
Tilgungsaussetzungen
In allen Fällen, in denen ein Fördernehmer und seine Hausbank eine Tilgungsaussetzung für erforderlich halten, um eine schwierige Liquiditätssituation – ausgelöst durch die Coronakrise – zu überbrücken, kann die Hausbank diese bei der NRW.BANK beantragen. Das gilt nicht nur für gewerbliche Kunden, sondern für das gesamte Angebot an Förderkrediten, das im Hausbankenverfahren vergeben wird (inkl. Kredite mit einer Haftungsfreistellung der NRW.BANK). Tilgungsaussetzungen können für Leistungsraten ab 31.07.2021 (monatliche Tilgung) bzw. 30.09.2021 (vierteljährliche Tilgung) bis einschließlich 31.12.2021 beantragt werden.
Auch für Bestandskunden der öffentlichen Wohnraumförderung besteht bei einer wirtschaftlichen Betroffenheit in Folge der Corona-Pandemie die Möglichkeit, für fällige Zahlungen eine Aussetzung zu beantragen.
Förderprogramme für öffentliche Kunden und Vereine
Corona-Hilfen für öffentliche Kunden
Wir stehen öffentlichen Kunden in NRW, die wirtschaftlich von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen sind, zur Seite!
Corona-Hilfen für Vereine
Vereine und Verbände bringen Menschen zusammen. Wir unterstützen Sie dabei mit unserer Förderung – auch während der Corona-Pandemie.
Weitere Informationen
Bei Darlehensbeträgen größer 100.000 € ist die NRW.BANK verpflichtet, Informationen gemäß Anhang III der Verordnung der Kommission (EU) Nr. 702/2014 vom 25. Juni 2014 zur Gewährung des Darlehens innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt seiner Gewährung zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt unter folgendem Link: www.wirtschaft.nrw/europaeisches-beihilferecht
Angebote anderer Anbieter
Hilfsangebote für Unternehmen des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Alle Informationen zu Soforthilfe und zur Überbrückungshilfe erhalten Sie unter www.wirtschaft.nrw/coronahilfe.
KfW-Corona-Hilfe
Alle Informationen zum KfW-Corona-Hilfe erhalten Sie unter www.kfw.de/corona.
Zur Stärkung der Sicherheiten stehen darüber hinaus zur Verfügung:
Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW bis 2,5 Millionen Euro. Die Bürgschaftsbank
ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft.
Tel.: 02131/5107 200
https://www.bb-nrw.de/de/aktuelles/corona-hilfe/
Bürgschaften ab 2,5 Millionen Euro über die PWC für eine Landesbürgschaft