NRW.Zuschuss Wohneigentum

  • Zuschuss
  • Für natürliche Personen, die in NRW ab dem Jahr 2022 bis einschließlich 14. Juli 2023 selbstgenutztes Wohneigentum erworben haben
  • Unterstützt selbstgenutztes Wohneigentum oder Bauland zur Bebauung mit einer selbstgenutzten Wohnimmobilie
  • Bei Fragen zu diesem Programm wenden Sie sich bitte an die folgende Rufnummer: 0211 91741-4300
  • Fördergeber: Land

Aktueller Hinweis

Mit dem Förderprogramm NRW.Zuschuss Wohneigentum erleichterten wir gemeinsam mit dem Land NRW allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu selbstgenutztem Wohnraum in NRW. 

Das Förderprogramm galt für alle vom 1. Januar 2022 bis einschließlich 14. Juli 2023 notariell beurkundeten Kaufverträge bzw. erlassenen Zuschlagsbeschlüsse für selbstgenutzte Wohnimmobilien in Nordrhein-Westfalen. Die Antragstellung ist auch noch nach dem 14.07.2023 möglich und endet am 30.06.2024.

Neuanträge, Nachreichungen und Fragen zu Ihrem Antrag können ausschließlich online über unser Portal als PDF-Datei gestellt/eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie im dafür vorbereiteten NRW.Zuschuss Wohneigentum – Leitfaden zur Antragstellung und in den NRW.Zuschuss Wohneigentum - FAQ.

 

Was wird gefördert?

Auf Grundlage der Förderrichtlinie Wohneigentum Nordrhein-Westfalen unterstützen wir gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen mit dem Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum Bürgerinnen und Bürger bei der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Für die Förderung stellt das Land Nordrhein-Westfalen 400 Millionen Euro zur Verfügung.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm richtete sich ausschließlich an natürliche Personen, die in Nordrhein-Westfalen ab dem Jahr 2022 bis einschließlich 14. Juli 2023 selbstgenutztes Wohneigentum oder Bauland zur Bebauung mit einer selbstgenutzten Wohnimmobilie erworben haben.

Die Selbstnutzung als Hauptwohnsitz ist spätestens innerhalb von 3 Jahren ab Antragsstellung anhand einer Meldebescheinigung nachzuweisen. Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: Es gilt ein fester Fördersatz von 2 % des auf die wohnwirtschaftliche Selbstnutzung entfallenden notariell 
                          beurkundeten grunderwerbsteuerpflichtigen Kaufpreises, jedoch maximal 10.000 Euro.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung, die für die Gewährung eines Zuschusses zwingend erforderlich ist, erfolgt vollständig digital. Dafür nutzen Sie bitte das Online-AntragsformularFolgende Informationen und Dokumente werden Sie u. a. brauchen:

  • Ort der Immobilie
  • IBAN und BIC Ihrer Bankverbindung
  • Ihre Steuer-ID
  • Legitimationsunterlagen/ Ausweisdokumente
  • notariell beurkundeter Kaufvertrag oder rechtskräftiger Zuschlagsbeschluss eines Zwangsversteigerungsverfahrens ab 2022 bis einschließlich 14. Juli 2023
  • Grunderwerbsteuerbescheid(e) (alle Seiten des Bescheides)
  • Zahlungsnachweis(e) für die Grunderwerbsteuer (Kontoauszug)
  • Meldebescheinigung nach Hauptwohnsitznahme (sobald vorhanden, spätestens innerhalb von 3 Jahren nach Antragsstellung)

Je Kaufvertrag kann nur ein Antrag gestellt werden. Der Antrag ist zwingend von allen Erwerbern gemeinschaftlich zu stellen. Jede Person kann die Förderung nach diesem Förderprogramm nur einmalig in Anspruch nehmen. Insofern sind die obigen Unterlagen für alle Antragstellenden gemeinsam einzureichen.

Antragsverfahren im Überblick

Antragsverfahren NRW.Zuschuss Wohneigentum

Nachhaltigkeit

Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern, dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie im dafür vorbereiteten NRW.Zuschuss Wohneigentum – Leitfaden zur Antragstellung und in den NRW.Zuschuss Wohneigentum - FAQ

Ihr Ansprechpartner

Service-Center 

Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 16.30 Uhr.