in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden
Angehörige der freien Berufe
Was wird gefördert?
Sie erhalten ein Darlehen für den Neubau oder die Sanierung zum Effizienzgebäude sowie einzelne energetische Maßnahmen.
Neubau
KfW-Effizienzgebäude Standard 40 und 40 QNG ((Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“)
Sanierung
KfW-Effizienzgebäude-Standard 40, 55, 70 und Denkmal
energetische Einzelmaßnahmen in bestehenden Nichtwohngebäude(gemäß BEG-Förderung):
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Heizungsanlagen und –optimierung und
sonstige Anlagentechnik.
Investitionen in gewerblich genutzte Nichtwohngebäude, die der Fremdvermietung (auch teilweise) dienen, können gefördert werden, wenn auch der/die Mieter(in) antragsberechtigt wäre.
Umsatzsteuerbeträge können nur mitfinanziert werden,wenn der Antragsteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
In die Förderung können Planungs- und Beratungsleistungen, Architekten-, Baunebenkosten sowie Kosten für Zertifizierung mit einbezogen werden.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Der Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen.
Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist gesichert.
Eine zugesagte Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder für Klimafreundlicher Neubau (KFN), eine Bestätigung eines/einer Energieeffizenzexperten/Energieeffizienzexpertin zum geplanten Vorhaben oder ein beantragtes Nachhaltigkeitszertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle.
Weitere Voraussetzungen zur Energieeffizienz, Ressourceneffizienz, zum Lärmschutz und zur Luftreinhaltung, zu Grünen Technologien oder/und zum Neubau/zur Sanierung erhalten Sie im Merkblatt.
Wie wird gefördert?
Förderart: Ratendarlehen
Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Kosten - unter Anrechnung einer ggf. bewilligten BEG- bzw. KFN-Förderung.
Höchstbetrag: 10 Mio. €
Förderart: Ratendarlehen
Laufzeiten:
10, 15, 18, 20 oder 25 Jahre bei 1 oder 2 Tilgungsfreijahr(en)
Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
Tilgung:
in vierteljährlichen Raten mit Beginn des übernächsten Quartals nach Vertragsabschluss
Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss
Abruffrist: 12 Monate
Tilgungspläne können Sie mit unserem Tilgungsrechner erstellen
Die dargestellten Konditionen bilden einen Auszug aus der Konditionenübersicht der NRW.BANK. Die vollständige und tagesaktuelle Übersicht finden Sie im Internet unter www.nrwbank.de/konditionen.
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und entsprechen dem derzeitigen Stand.
Maximaler Zinssatz Endkreditnehmer
Sollzins in % | (Effektivzins in %)
Im Rahmen des risikogerechten Zinssystems gelten folgende Preisklassen. Es handelt sich um indikative Zinssätze.
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Weitere Vorteile
Eine optionale 50%ige Haftungsfreistellung für Ihre Hausbank erleichtert den Darlehenszugang. Haftungsfreistellungen werden ausschließlich für Investitionsdarlehen ab 25.000 € angeboten.
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Ausgeschlossen von einer Förderung sind:
Vorhaben von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
die oben unter "Wer wird gefördert?" genannten Gruppen einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer von demselben Mitgliedstaat gewährten Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind (Art. 1 Abs. 4 lit. a] AGVO)
Umschuldungen beziehungsweise Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen Vorhaben und Zinsanpassungen
Vorhaben von Unternehmen aus dem Sektor Fischerei/Aquakultur sowie aus dem Bereich der Primärerzeugung der im Anhang I AEUV aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnisse
es sich um ein Vorhaben im Zusammenhang mit Ausfuhren in Mitglieds- oder Drittstaaten handelt
es sich um Vorhaben handelt, die der Erzeugung von land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Produkten dienen.
Nachhaltigkeit
Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller(innen) einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern/Antragstellerinnen (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
Wie erfolgt die Antragstellung?
Hausbankenverfahren
Sie können den Antrag für das Darlehen der NRW.BANK auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut (Hausbank) Ihrer Wahl stellen. Die Hausbank wird den Antrag – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der NRW.BANK zuleiten. Nähere Informationen zu dem Antragsverfahren finden Sie hier "Was ist das Hausbankenverfahren?".
Sofern es sich nicht um ein Neubau- oder Sanierungsvorhaben handelt, behält die NRW.BANK vor, die Unterlagen an eine von ihr beauftragten Stelle weiterzuleiten. Diese prüft, ob das Vorhaben entsprechend der Vorhabensbeschreibung umgesetzt werden kann und zu den geplanten Effizienzsteigerungen führt.
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen. Der Antrag bei Investitionen in Neubau- und Sanierungsvorhaben von Nichtwohngebäuden kann erst nach Vorliegen einer BEG-/KFN-Zusage eingereicht werden. Planungs- und Beratungsleistungen können jedoch schon vor Antragstellung in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen
Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe. Es wird darauf hingewiesen, dass Informationen über jede De-minimis-Einzelbeihilfe in der Regel binnen 20 Arbeitstagen nach dem Tag der Gewährung der Beihilfe in dem De-minimis-Zentralregister (eAIR) der Europäischen Kommission veröffentlicht werden.
Das Darlehen wird durch die NRW.BANK zinsverbilligt.
Das Programm wird gegebenenfalls durch die KfW, die EIB (Europäische Investitionsbank), den EIF (Europäischer Investitionsfonds), die CEB (Bank des Europarates) oder die LR (Landwirtschaftliche Rentenbank) refinanziert.
Service-Center
Sie wünschen sich eine individuelle Beratung zu den öffentlichen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten? Wir unterstützen Sie gerne.
Der Kundenfragebogen S-ESG Nachhaltigkeit findet grundsätzlich Anwendung, wenn das Kreditvolumen bei Unternehmenskunden mind. 1,5 Mio. € umfasst (bezogen auf den Eigenanteil der NRW.BANK) - Stand 12/2025