Rund 8,9 Prozent aller Geschosswohnungen waren 2021 preisgebunden. Zum Jahresende 2021 gab es somit insgesamt rund 442.000 öffentlich geförderte Mietwohnungen in Nordrhein-Westfalen.
Der Anteil des preisgebundenen Bestands variiert regional sehr deutlich. In Städten mit 500.000 und mehr Einwohnerinnen und Einwohnern ist der Anteil preisgebundener Mietwohnungen an allen Geschosswohnungen deutlich geringer als im Durchschnitt. Unterschritten werden diese Werte lediglich von einigen weniger städtisch geprägten Gemeinden mit insgesamt geringen Beständen an Geschosswohnungen. In einigen Städten mit aktiver Wohnungsmarktstrategie konnte der Bestand preisgebundener Mietwohnungen stabil gehalten werden oder sogar leicht gesteigert werden.
Mietpreis- und Belegungsbindungen können sowohl durch planmäßige Abgänge als auch durch Abgänge aus der Nachwirkungsfrist entfallen. Wird ein Förderdarlehen vollständig außerplanmäßig, das heißt vorzeitig getilgt, tritt die sogenannte Nachwirkungsfrist ein. Die Belegungsbindungen bleiben dann zunächst für maximal zehn Jahre bestehen und entfallen erst mit dem Ende der Nachwirkungsfrist. Der in den letzten Jahren festzustellende Anstieg von Wohnungen in der Nachwirkungsfrist setzt sich auch im Jahr 2021 fort, rund 41 Prozent des preisgebundenen Bestands befinden sich in der Nachwirkungsfrist. Ein Grund für den zunehmenden Anteil sind die günstigen Kapitalmarktbedingungen der vergangenen Jahre. Diese trugen dazu bei, dass viele Darlehen vorzeitig zurückgezahlt werden.
In bereits 140 Gemeinden liegt der Anteil von Wohnungen in der Nachwirkungsfrist an allen preisgebundenen Mietwohnungen bei über 50 Prozent.
Auch in absehbarer Zeit wird die Belegungsbindung vieler Wohnungen mit Ablauf der Nachwirkungsfrist entfallen. Im Jahr 2021 war das bei rund 11.700 Wohnungen der Fall, somit erneut mehr als im Vorjahr mit rund 9.400 Wohnungen. Der Wegfall von Belegungsbindungen wird in angespannten Teilmärkten zu einer weiteren Verschärfung der Marktlage im preisgünstigen Segment beitragen. Daher führt die NRW.BANK jährlich eine Modellrechnung zur zukünftigen Entwicklung der Zahl preisgebundener Mietwohnungen durch. Diese stellt dar, wie sich der aktuelle Bestand an Wohnungen mittel- und langfristig entwickelt. Hervorzuheben ist, dass zukünftige Bewilligungen für die Neuschaffung von Wohnungen ausdrücklich nicht berücksichtigt werden, da diese nur schwer prognostizierbar sind. Außerdem zeigt die ausschließlich auf den aktuellen Bestand sowie die bereits bewilligten Wohnungen bezogene Rechnung deutlicher auf, welche Handlungserfordernisse in der jeweiligen Gemeinde bestehen. Zukünftige außerplanmäßige Tilgungen, die zu einem vorzeitigen Bindungsende führen, sind ebenfalls nicht realistisch abzuschätzen und werden nicht berücksichtigt. Laut Modellrechnung werden in nahezu allen Kommunen, insbesondere aber in den größeren Städten Nordrhein-Westfalens, die Bestände preisgebundener Wohnungen ohne Neuförderung deutlich zurückgehen.
Insgesamt werden bis 2035 rund 51 Prozent der heute preisgebundenen Wohnungen aus der Bindung fallen.