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NRW.BANK.Wohneigentum NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen NRW.BANK.Gebäudesanierung
Zielgruppe

Zielgruppe

Für Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen

Zielgruppe

Für Privatpersonen

Zielgruppe

Für Privatpersonen

Zielgruppe

Vorhaben

Vorhaben

Fördert den Bau und Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung - jetzt auch Anschlussfinanzierungen!

Vorhaben

Finanziert den Bau, Sanierung und Ersterwerb von nachhaltigem Wohneigentum zur Selbstnutzung

Vorhaben

Fördert Investitionen zur Sanierung und Modernisierung von Wohneigentum zur Selbstnutzung

Vorhaben

Förderung

Förderung

Zinsgünstige Darlehen mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 50% - Laufzeiten von bis zu 35 Jahren mit langen Zinsfestschreibungen


  • Förderart: Annuitätendarlehen und endfällige Darlehen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 50% der förderfähigen Investitionskosten
    • Bei Anschlussfinanzierungen: 100% des Restkapitals des bestehenden Immobilienkredites
  • Mindest-/Höchstbetrag: keiner
  • Laufzeiten:
    • Annuitätendarlehen für den Bau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung:
      10, 15, 20, 25, 30 oder 35 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
    • Annuitätendarlehen für Anschlussfinanzierungen:
      - 10, 15, 20, 25 mit einer tilgungsfreien Zeit von drei Monaten
    • Endfälliges Darlehen für alle Verwendungszwecke:
      10, 15 oder 20 Jahre
  • Zinssatz: Bei einer 35-jährigen Darlehenslaufzeit ist lediglich eine Zinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahren möglich. In allen übrigen Laufzeitvarianten ist der Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit fest, wobei bei einer 20- oder 25-jährigen Darlehenslaufzeit auch eine 10-jährige Zinsbindung möglich ist.
  • Tilgung: Das Annuitätendarlehen ist monatlich nach Ablauf der Tilgungsfreijahre bzw. bei Anschlussfinanzierungen nach Ablauf der dreimonatigen tilgungsfreien Zeit und das endfällige Darlehen am Ende der Laufzeit in einer Summe zu tilgen. Außerplanmäßige Tilgung ist ganz oder teilweise unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich, sofern ein Mindestbetrag von 1.000 € eingehalten wird.
  • Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss
  • Abruf: 12 Monate bei Anschlussfinanzierungen beträgt die Abruffrist 3 Monate ab dem Ultimo des Monats in dem die Zusage der NRW.BANK erteilt wurde

Tilgungspläne können Sie mit unserem Tilgungsrechner erstellen

Förderung

Zinsgünstige Darlehen mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% - feste Zinsen für die gesamte Laufzeit von bis zu 35 Jahren

In Verbindung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), einer Neubauförderung KFN, einer Förderung im Rahmen Wohneigentum für Familien (WEF), einem Nachhaltigkeitszertifikat oder einer Bestätigung eines/einer Energieeffizient-Experten/-Expertin


  • Förderart: Annuitätendarlehen und endfällige Darlehen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten bei Sanierungsvorhaben und
    bis zu 50% der förderfähigen Investitionskosten bei Neubauvorhaben (siehe dazu auch unter "Was wird gefördert?")
  • Mindest-/Höchstbetrag: keiner
  • Laufzeit:  
    • Annuitätendarlehen:
      10, 15, 20, 25, 30 oder 35 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
    • Endfälliges Darlehen:
      10, 15 oder 20 Jahre
  • Zinssatz: Bei einer 35-jährigen Darlehenslaufzeit ist lediglich eine Zinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahren möglich. In allen übrigen Laufzeitvarianten ist der Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit fest, wobei bei einer 30-jährigen Darlehenslaufzeit optional auch eine Zinsbindung von 15 oder 20 Jahren möglich ist.
  • Tilgung: Das Annuitätendarlehen ist monatlich nach Ablauf der Tilgungsfreijahre und das endfällige Darlehen am Ende der Laufzeit in einer Summe zu tilgen. Außerplanmäßige Tilgung ist ganz oder teilweise unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich, sofern ein Mindestbetrag von 1.000 € eingehalten wird.
  • Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss
  • Abruffrist: 12 Monate. Kann nicht verlängert werden.

Tilgungspläne können Sie mit unserem Tilgungsrechner erstellen

Übrigens: Eine Kombination mit weiteren Förderungen, insbesondere mit zinsgünstigen Darlehen der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen oder Zuschüssen des Bundes (BAFA) und des Landes (progres.nrw), ist möglich. Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe der Gesamtmaßnahme nicht übersteigen.

Förderung

Zinsgünstige Darlehen bis 150.000 € und einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% - feste Zinsen für die gesamte Laufzeit von bis zu 35 Jahren - jetzt auch für die Instandsetzung von unwetter- bzw. hochwasserbedingten Schäden und Photovoltaikanlagen!


  • Förderart: Annuitätendarlehen und endfällige Darlehen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
  • Mindestbetrag: 2.500 €
  • Höchstbetrag: 150.000 €
  • Laufzeiten:
    • Annuitätendarlehen:
      10, 15, 20, 25, 30 oder 35 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
    • Endfälliges Darlehen:
      10, 15 oder 20 Jahre
  • Zinssatz: Bei einer 35-jährigen Darlehenslaufzeit ist lediglich eine Zinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahren möglich. In allen
    übrigen Laufzeitvarianten ist der Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit fest.
  • Tilgung:
    • Das Annuitätendarlehen ist monatlich nach Ablauf der Tilgungsfreijahre in einer Summe zu tilgen. Außerplanmäßige Tilgung ist ganz oder teilweise unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich, sofern ein Mindestbetrag von 1.000 € eingehalten wird.
  • Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss
  • Abruffrist: 12 Monate. Kann nicht verlängert werden.

Tilgungspläne können Sie mit unserem Tilgungsrechner erstellen

Förderung

Voraussetzungen

Voraussetzungen

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Der Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist gesichert.
  • In Ihrem Eigentum befindet sich maximal eine weitere Wohneinheit neben der, die mit dem Förderdarlehen finanziert werden soll. 

Voraussetzungen

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

    • Sie besitzen eine beantragte Förderung im Rahmen Wohneigentum für Familien (WEF) oder
    • eine beantragte Neubauförderung Klimafreundlicher Neubau (KFN) oder
    • eine beantragte Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder
    • ein beantragtes Nachhaltigkeitszertifikat.
      • Das Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude“ ist bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle zu beantragen, die vom Bundesbauministerium anerkannt ist.
    • bei Neubau/Ersterwerb alternativ: Vorlage angemessener Unterlagen, dass der Neubau/Ersterwerb eines Wohngebäudes
      mindestens mit Effizienzhausniveau gemäß KFN/WEF-Förderung der KfW geplant ist (gemäß Förderprogrammbestimmungen der KfW in den Programmen KFN/WEF [Programmnummern 297/298 bzw. 300]) oder
    • bei Sanierung/Ersterwerb alternativ: Vorlage angemessener Unterlagen, dass die Sanierung/der Ersterwerb eines Wohngebäudes mindestens mit Effizienzhausniveau gemäß BEG-Förderung der KfW geplant ist (gemäß Förderprogrammbestimmungen der KfW im Programm BEG [Programmnummer 261]) oder
    • bei Einzelmaßnahmen alternativ: Vorlage angemessener Unterlagen, dass die Einzelmaßnahme gemäß BEG-Förderung
      geplant ist (gemäß Förderprogrammbestimmungen der KfW/des BAFA im Programm BEG).
  • Der Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen.
  • Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.

Voraussetzungen

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Der Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist gesichert.
  • Sie müssen grundsätzlich die baulichen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) einhalten.

Voraussetzungen

Verfahren

Verfahren

Hausbankenverfahren

Sie können den Antrag für das Darlehen der NRW.BANK auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut (Hausbank) Ihrer Wahl stellen. Die Hausbank wird den Antrag – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der NRW.BANK zuleiten. Nähere Informationen zu dem Antragsverfahren finden Sie hier "Was ist das Hausbankenverfahren?".

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Verfahren

Hausbankenverfahren

Sie können den Antrag für das Darlehen der NRW.BANK auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut (Hausbank) Ihrer Wahl stellen. Die Hausbank wird den Antrag – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der NRW.BANK zuleiten. Nähere Informationen zu dem Antragsverfahren finden Sie hier "Was ist das Hausbankenverfahren?".

Die Antragsunterlagen müssen zusammen mit einem Nachweis über einen Antrag auf Förderung im Rahmen von BEG, KFN oder WEF, auf Erteilung eines Nachhaltigkeitszertifikats oder alternativ ein Nachweis eines/einer zertifizierten Energieeffizienz-Experten/Expertin eingereicht werden.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen. Die Antragsfrist ist gewahrt, wenn der Antragsteller vor Beginn der Maßnahme ein konkretes Gespräch über die Beantragung des Darlehens aus diesem Programm geführt hat, dies aktenkundig gemacht wurde und dem Antragsteller auf Anforderung bestätigt werden kann.

Verfahren

Hausbankenverfahren

Sie können den Antrag für das Darlehen der NRW.BANK auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut (Hausbank) Ihrer Wahl stellen. Die Hausbank wird den Antrag – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der NRW.BANK zuleiten. Nähere Informationen zu dem Antragsverfahren finden Sie hier "Was ist das Hausbankenverfahren?".

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Verfahren

Fördergeber

Fördergeber

NRW.BANK

Fördergeber

NRW.BANK

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NRW.BANK

Fördergeber

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