Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen, die in Ausübung oder zur Aufnahme einer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit gemäß KMU-Definition der EU handeln, mit Unternehmenssitz in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen zinsgünstigen Kredit mit Garantie einer Bürgschaftsbank erhalten für die Gründung, Nachfolgeregelung oder Festigung Ihres Unternehmen im Haupterwerb in Deutschland.

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Gründung einer freiberuflichen Existenz, eines gewerblichen Unternehmens
  • Übernahme eines gewerblichen Unternehmens oder einer tätigen Beteiligung an einem solchen Unternehmen sowie Aufstockung einer entsprechenden Beteiligung
  • Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
  • Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen

Förderfähig sind folgende Kosten:

  • Investitionen
  • Betriebsmittel
  • Warenlager
  • Übernahme und Beteiligung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie verfügen bei der Existenzgründung über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben und über eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit.
  • Sie sind zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt und, sofern erforderlich, im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig.
  • Sie besitzen hinreichenden unternehmerischen Einfluss.
  • Sie sind mit Ihrem Vorhaben weniger als 5 Jahre geschäftstätig.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kredit mit Garantie einer Bürgschaftsbank
  • Finanzierungsanteil: bis zu 35% der förderfähigen Kosten
  • Höchstbetrag: max. 500.000 € je Antragsteller
  • Laufzeiten:
  • Mindestlaufzeit:
    • 15 Jahre bei 5 Tilgungsfreijahren
    • 10 Jahre bei 2 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz: fest für 10 Jahre
  • Tilgung:
    • in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit
    • außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • Auszahlung: 100%
  • Abruffrist: bis zu 12 Monate nach Vertragsschluss, ggf. verlängerbar
  • Sicherheiten: persönliche Haftung des Antragstellers und wirksame Bestellung einer 100%igen Garantie einer Bürgschaftsbank

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren.

Für Stromerzeugungsanlagen gilt: Wird eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung (z.B. in Gestalt einer Einspeisevergütung) in Anspruch genommen, darf die Anlage nur mit einem KfW-Kredit ohne staatliche Beihilfen finanziert werden. Die Kombination mit weiteren KfW-Förderprodukten ist nur dann möglich, wenn diese ebenfalls keine staatlichen Beihilfen enthalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Finanzierung von Wohngebäuden
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener bzw. abgeschlossener Vorhaben
  • Treuhandkonstruktionen
  • stille Beteiligungen
  • alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen i.S.v. Finanzinvestitionen
  • Maßnahmen von Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss fallen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihre Anträge für den Kredit und die Garantie bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank). Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW weiter.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 10.12.2025
  • KfW-Information vom 24.09.2024

Formulare und Merkblätter

Weitere Förderangebote

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