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Sie können einen zinsgünstigen Kredit mit Garantie einer Bürgschaftsbank erhalten für die Gründung, Nachfolgeregelung oder Festigung Ihres Unternehmen im Haupterwerb in Deutschland.
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
Förderfähig sind folgende Kosten:
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren.
Für Stromerzeugungsanlagen gilt: Wird eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung (z.B. in Gestalt einer Einspeisevergütung) in Anspruch genommen, darf die Anlage nur mit einem KfW-Kredit ohne staatliche Beihilfen finanziert werden. Die Kombination mit weiteren KfW-Förderprodukten ist nur dann möglich, wenn diese ebenfalls keine staatlichen Beihilfen enthalten.
Sie stellen Ihre Anträge für den Kredit und die Garantie bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank). Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW weiter.
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Grundlage der Förderung:
Zinsgünstige Darlehen bis 10 Mio. € mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% - besonders günstige Zinsen für Gründer und junge Unternehmen bis 5 Jahre und für Vorhaben in Fördergebieten
Zinsgünstige Kredite bis zu 100% des Fremdfinanzierungsbedarfs, max. 200.000 €
Zuschüsse in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus 300 € pro Monat für 6 Monate