NRW Sonderbürgschaftsprogramm Grüne Transformation

  • Ausfallbürgschaften bis 80% für Kredite von 2,5 bis 25 Mio. €
  • Für gewerbliche Unternehmen, Angehörige der freien Berufe, land- und forstwirtschaftschaftliche Betriebe in Nordrhein-Westfalen
  • Zur Absicherung von Krediten für Investitionen und Betriebsmittel zur Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger sowie der CO2-Emissionen
  • Fördergeber: Land NRW

Wer wird gefördert?

  • gewerbliche Unternehmen
  • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft
  • Freiberufler

mit Sitz in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Sie können eine Landesbürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten, wenn Sie Maßnahmen zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft, d.h. zur Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger sowie der CO2-Emissionen finanzieren möchten und keinen ausreichenden Zugriff zum Kapitalmarkt haben und/oder nicht über die erforderlichen bankmäßigen Sicherheiten verfügen. 

Sie können die Bürgschaft zur Besicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten für folgende Maßnahmen nutzen:

  • Errichtung von Kapazitäten sowie Infrastruktur für die Erzeugung und/oder den Transport klimaneutraler Energieträger (u.a., aber nicht abschließend Grünstrom, Wasserstoff)
  • Erwerb von immateriellen (u.a. Patentrechte und Lizenzen) sowie materiellen Vermögensgegenständen (u.a. Maschinen und/oder Anlagen) für die Errichtung klimaneutraler Produktionskapazitäten als Neuerrichtung und/oder Ersatz für mit fossilen Energieträgern betriebener Produktionskapazitäten
  • Aufbau von Produktionskapazitäten für die Herstellung unmittelbar oder mittelbar zur Umsetzung der Energiewende erforderlicher Güter (u.a. Batterien und sonstige Energiespeicher, Solarpaneele, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseure und Ausrüstung für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2)
  • Abdeckung mit den vorhergehenden Maßnahmen einhergehender zusätzlicher Betriebsmittelerfordernisse einschließlich der
    Finanzierung etwaiger Anlaufverluste

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihnen stehen Sicherheiten nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung.
  • Als Sicherheit stellen Sie grundsätzlich ausschließlich die im Rahmen des Vorhabens zu erwerbenden Vermögensgegenstände, soweit diese für die Bestellung von Sicherungsrechten geeignet und wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Ausfallbürgschaft
  • Förderumfang: max. 80% der Kreditsumme (Kredit von 2,5 Mio. € bis max. 25 Mio. €)
  • Förderdauer: marktüblich, bis max. betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

So können Sie die Förderung kombinieren

Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen ist möglich.  Die EU-beihilferechtlichen Vorgaben müssen insgesamt eingehalten werden.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen von Unternehmen, deren Anteile zu mehr als 25% von Körperschaften des öffentlichen Rechts gehalten werden
  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • sog. Sharedeals sowie Investitionen in Grundstücke und Gebäude (Ausnahme: Sie erfolgen im Kontext umfassender Investitionsvorhaben mit dem Schwerpunkt auf Maschinen und Anlagen)

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag bei der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC). Diese leitet ihn weiter an den Bürgschaftsausschuss des Landes. Die Entscheidung und Bewilligung erfolgt durch das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

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