Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

bei Verbundprojekten:

  • Hochschulen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Großunternehmen
  • Gebietskörperschaften
  • in Ausnahmefällen: Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für risikoreiche vorwettbewerbliche und unternehmensgetriebene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, in dem Technologiefeld „Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung“.

Mit dem Zuschuss können Sie Einzel- und Verbundprojekte z.B. in folgenden Bereichen finanzieren:

  • Technologien, Verfahren und Dienstleistungen zur Steigerung der Energieeffizienz
  • treibhausgasmindernde Technologien und Verfahren
  • klimarelevante Querschnittstechnologien
  • Dienstleistungen und Produkte zum Klimaschutz
  • Dienstleistungen und Produkte zur Anpassung an den Klimawandel
  • klimaschonende Dienstleistungen und Bewirtschaftungsverfahren für den ländlichen Raum

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Mit Ihrem Vorhaben ist ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko und wirtschaftliches Risiko verbunden.
  • Das Vorhaben lässt sich dem Technologiefeld „Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung“ zuordnen und ist für die Positionierung Ihres Unternehmens am Markt von Bedeutung.
  • Ihr Vorhaben lässt eine wirtschaftliche Verwertungsperspektive erkennen, die möglichst branchenübergreifend ist, um eine hohe Breitenwirkung zu erzielen.
  • Sie beschreiben die Wirkungskette des Vorhabens unter Klimaschutz- bzw. Klimaanpassungsaspekten qualitativ und unterlegen dies – soweit möglich – quantitativ.
  • Bei der Quantifizierung berücksichtigen Sie die Einsparungen oder ggf. unerwünschte gegenläufige Effekte im Gesamtprozess, inklusive der vor- und nachgelagerten Stufen.
  • Bei Verbundprojekten wird der überwiegende Anteil der Forschungs- und Entwicklungsleistung durch die beteiligten Unternehmen erbracht und kommt diesen zugute.
  • Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung geregelt.
  • Projekte, die einen Beitrag zum Klimaschutzplan 2050 und zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel leisten, werden besonders begrüßt.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • i.d.R. bis zu 50% der projektbezogenen Kosten
    • für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen bis zu 100% i.d.R. der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben
    • 20%ige Projektpauschale für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken
    • unter bestimmten Voraussetzungen Bonus für KMU möglich
  • Förderdauer: i.d.R. 2 Jahre

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können eine ausführliche Erstberatung bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Anspruch nehmen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen beim DLR Projektträger, Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit.

In der ersten Stufe reichen Sie zunächst Projektskizzen ein, die jeweils zum 15.04. und zum 15.10. eines Jahres bewertet werden.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Projektträger im DLR

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)

Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Tel.: 0 228 3821-210

Weitere Förderangebote

NRW.BANK.Invest Zukunft

Darlehen bis 10 Mio. € mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100%

Klimaschutzoffensive für Unternehmen

Kredite mit Klimazuschüssen bis zu 100% der förderfähigen Kosten, max. 25 Mio. € pro Vorhaben

progres.nrw - Programmbereich Klimaschutztechnik

Zuschüsse, abhängig von der Art des Vorhabens

Internationale Klimaschutzinitiative (IKI)

Zuschüsse abhängig von der jeweiligen Maßnahme

Klimafolgenanpassung zur Risikoabschätzung und Prävention von klimawandelbedingten Naturgefahren und Extremwetterereignissen (Klimaanpassungsrichtlinie – KA-RL)

Zuschüsse bis zu 100%