Für Gemeinden, Gemeindeverbände, Träger der Biologischen Stationen und Naturparke, Stiftungen, Naturschutzverbände, sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts
Finanziert Maßnahmen zur Sicherung, Wiederherstellung, Schaffung, Entwicklung und Vernetzung von Elementen der grünen Infrastruktur
Fördergeber: Land NRW
Wer wird gefördert?
Gemeinden, Gemeindeverbände
Trägervereine der Biologischen Stationen
Träger von Naturparken
Stiftungen mit dem Satzungszweck Naturschutz
Träger von außerschulischen Lernorten
Naturschutzverbände
sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts und des
Privatrechts
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie Maßnahmen zur
Sicherung, Wiederherstellung, Schaffung, Entwicklung und
Vernetzung von Elementen der grünen Infrastruktur sowie
zur Erstellung oder Aktualisierung entsprechender
konzeptioneller Grundlagen
planen.
Gefördert werden insbesondere folgende Maßnahmen:
Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Offenlandflächen
Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Gehölzstrukturen wie
Sukzessionswald, Baumreihen und Waldstrukturen
ökologische Optimierung, Sicherung und Schaffung von naturnahen
Gewässern, Auen und Feuchtbereichen einschließlich der
Wiedervernässung auch durch naturnahe Rückhalteräume und
Versickerungsflächen oder der Verbesserung der
Gewässerdurchgängigkeit
Entsiegelung und Entwicklung von Flächen zum Anlegen naturnaher
Strukturen inklusive der naturnahen Entwicklung von vormals
genutzten Brachflächen einschließlich der Wiederherstellung von
natürlichen Bodenfunktionen
Stärkung des Naturerlebens und der Landschaftsgestaltung in
Natur- und Grünräumen durch Schaffung naturverträglicher
Erholungsflächen einschließlich Spielflächen, Wegeerschließung und
-anbindung sowie natur- und umweltbezogener Information und
Wissensvermittlung auch unter Einsatz neuer Medien, beispielsweise
bei Informationstafeln und Lehrpfaden
Besucherlenkung zur Steuerung von Fuß- und Radverkehr, auch
digital, in ökologisch sensiblen Bereichen durch umwelt- und
naturpädagogische Informationen
urbanes Gärtnern auf öffentlichen Flächen
biodiversitätsfördernde Maßnahmen an Gebäuden und im
Straßenraum
naturnahe Sammlung, Behandlung, Versickerung, Ableitung von
Niederschlagswasser im Zusammenhang mit der Umsetzung der vorher
aufgeführten Maßnahmen
Gefährdungsabschätzung i.S.d. § 9 des
Bundes-Bodenschutzgesetzes sowie Sicherung und Sanierung von
Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen im Zusammenhang mit
Gefahrenverdacht oder Gefahren bei der Umsetzung der vorher
aufgeführten Maßnahmen
maßnahmenbezogene Bildungsaktivitäten sowie Vorhaben, die der
Weiterentwicklung einer Angebotsstruktur in der Naturschutzbildung
und der außerschulischen Umweltbildung dienen
Entwicklung und Aktualisierung von kommunalen, interkommunalen
oder regionalen Plänen, Strategien und Konzepten der grünen
Infrastruktur, zum Beispiel Grünordnungspläne, Grün- und
Freiraumkonzepte und Biodiversitätsstrategien
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie gewährleisten die öffentlich-rechtlichen bzw.
privatrechtlichen Voraussetzungen für eine langfristige oder
dauerhafte Sicherung des Zuwendungszwecks.
Bei Umsetzung der Maßnahmen berücksichtigen Sie den jeweils
geltenden Leitfaden „Biodiversitätsfördernde Maßnahmen auf
Freiflächen, Ausgleichsflächen und an Gebäuden unter besonderer
Berücksichtigung von landeseigenen Liegenschaften und
Gewerbegebieten“ des Umweltministeriums.
Sie erfüllen die bei der Erstellung von Plänen, Strategien und
Konzepten vorgesehenen Bedingungen, u.a.:
Handlungsrahmen mit Bezug zu übergeordneten Zielsetzungen und
Planungen
flächenscharfe Darstellung der grünen Infrastruktur als Natur-,
Grün- und Freiraumsystem mit Biotopverbund inklusive der Gewässer
und ergänzender Elemente sowie ihrer Funktionen und Leistungen
Bedarfsanalyse
Wenn Sie investive Maßnahmen planen, machen die Entwicklung
naturnaher Flächen mind. 50% und die Ausgaben für Trassenbau max.
30% der förderfähigen Gesamtausgaben aus.
Soweit Sie vollversiegelte Flächen herstellen, können Sie nur
in begründeten Ausnahmefällen, wie beispielsweise zu Zwecken der
Barrierefreiheit auf stark frequentierten Flächen, gefördert
werden.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderhöhe: 80% der förderfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen bis zu 90%
Bagatellgrenze: für Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts 50.000 €, im Übrigen 10.000 €
Wie erfolgt die Antragstellung?
Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme
und unter Verwendung der Antragsformulare bei der
zuständigen Bezirksregierung.
Sie können Ihren Antrag fortlaufend stellen, jedoch spätestens
bis zum 31.12.2025.
Wenn Sie eine Förderung unter Bezugnahme auf die
Rahmenrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes
Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen (nicht veröffentlicht) im
Fördergebiet des Rheinischen Reviers anstreben, stellen Sie Ihren
Antrag bei der Bezirksregierung Köln.
Anträge auf Förderung mit Mitteln der Europäischen Union können
Sie auch über das EFRE-Online-Portal
eingereichen.