Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung sowie zur Risikoabschätzung und Prävention von klimawandelbedingten Naturgefahren und Extremwetterereignissen [...]
Zuschüsse bis zu 100%
Für Kommunen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen, Vereine, Verbände, Genossenschaften, Träger der freien Wohlfahrtspflege
Finanziert Maßnahmen zur Klimaanpassung und Risikoprävention gegenüber Klimawandelfolgen auf lokaler und regionaler Ebene
Fördergeber: Land NRW
Wer wird gefördert?
Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und
Zweckverbände (Gemeindeverbände), deren Eigengesellschaften und
kommunale Unternehmen
sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts wie
Hochschulen und Forschungseinrichtungen
kleine und mittlere Unternehmen
sonstige juristische Personen des Privatrechts wie eingetragene
Vereine, Verbände, Genossenschaften
gemeinnützige Träger sozialer Einrichtungen wie Träger der
freien Wohlfahrtspflege
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen in
Nordrhein-Westfalen, die der Klimaanpassung und somit einer
verbesserten Resilienz und Risikoprävention gegenüber
Klimawandelfolgen auf lokaler und regionaler Ebene
dienen.
Folgende Vorhaben werden gefördert:
investive Vorhaben an oder auf Gebäuden,
Liegenschaften, Infrastruktureinrichtungen sowie im öffentlichen
Raum
zum Schutz vor Überhitzung, Dürre und Trockenheit
zur Schaffung von Verdunstungskühle
zur Wiederherstellung natürlicher Bodenaustausch-Prozesse
zur Verfolgung des Schwammstadt-Prinzips, wie beispielsweise
Maßnahmen zum Versickern, Verdunsten, Speichern, Zurückhalten und
schadfreiem Ableiten von Niederschlagswasser
zum Schutz vor klimawandelbedingten Naturgefahren und
Extremwetterereignissen
zur Steigerung der Klimaresilienz
nicht investive Vorhaben, die darauf abzielen,
die Umsetzung von investiven Vorhaben der Klimaanpassung
vorzubereiten,
die Umsetzung von investiven Vorhaben fachlich und
beziehungsweise oder organisatorisch zu begleiten (z.B. anteilige
Personalausgaben),
den Kompetenzaufbau bei kommunalen Akteuren sowie möglicher
Dritter zu unterstützen und ihre Handlungsbereitschaft zu
erhöhen,
die Katastrophenresilienz gegenüber klimawandelbedingten
Gefahren oder Extremwetterereignissen durch bessere
Vorhersageinstrumente und Bewältigungsstrategien zu steigern.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Ihr investives Vorhaben leistet einen Beitrag zur
Klimafolgenanpassung oder Risikoprävention.
Bei der Antragstellung stellen Sie daher die mögliche
Betroffenheit durch den Klimawandel und die Eignung der beantragten
Maßnahmen, dieser Betroffenheit entgegenzuwirken, nachvollziehbar
dar.
Bei einer Förderung von Versickerungsanlagen entspricht die
Niederschlagswasserbehandlung den allgemein anerkannten Regeln der
Technik.
Bei Förderung von Vorhaben aus dem EFRE/JTF-Programm NRW
2021–2027 erfüllt Ihr Vorhaben die vom EFRE/JTF-Begleitausschuss
NRW aufgestellten Auswahlkriterien.
Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist gesichert.
Sie gewährleisten eine ordnungsgemäße Durchführung und
Abrechnung.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderumfang:
bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Unternehmen je
nach Vorhaben und Unternehmensgröße
bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Antragsteller,
die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben
bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Kommunen in
Haushaltsnotlage sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen
Bagatellgrenze:
50.000 € pro Antrag bei Gemeinden, Gemeindeverbänden und
anderen Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts
200.000 € pro Antrag, wenn EU-Mittel aus dem EFRE/JTF-Programm
NRW 2021–2027 eingesetzt werden
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Maßnahmen von Unternehmen in Schwierigkeiten
Maßnahmen, die dem Klimaschutz entgegenwirken
Verschönerungsmaßnahmen, die keinen Beitrag zur
Klimafolgenanpassung oder Risikoprävention leisten
Neubau von Garagen, Zierbrunnen, Skulpturen, Mobiliar,
PKW-Parkplätze
gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen zum Klimaschutz und zur
Klimafolgenanpassung
Wie erfolgt die Antragstellung?
Anträge können Sie im Rahmen themenorientierter Förderaufrufe und unter Verwendung der Antragsformulare bei der zuständigen Bezirksregierung stellen.
Anträge auf Förderung mit Mitteln der Europäischen Union reichen Sie bevorzugt über das EFRE-Online-Portal ein.
Im Rahmen der 3. Einreichungsrunde konnten Sie Ihren Antrag bis zum 28.04.2025 stellen.
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.