Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung sowie zur Risikoabschätzung und Prävention von klimawandelbedingten Naturgefahren und Extremwetterereignissen [...]

  • Zuschüsse bis zu 100%
  • Für Kommunen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen, Vereine, Verbände, Genossenschaften, Träger der freien Wohlfahrtspflege
  • Finanziert Maßnahmen zur Klimaanpassung und Risikoprävention gegenüber Klimawandelfolgen auf lokaler und regionaler Ebene
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände (Gemeindeverbände), deren Eigengesellschaften und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts wie Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • kleine und mittlere Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts wie eingetragene Vereine, Verbände, Genossenschaften
  • gemeinnützige Träger sozialer Einrichtungen wie Träger der freien Wohlfahrtspflege

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen, die der Klimaanpassung und somit einer verbesserten Resilienz und Risikoprävention gegenüber Klimawandelfolgen auf lokaler und regionaler Ebene dienen.

Folgende Vorhaben werden gefördert:

  • investive Vorhaben an oder auf Gebäuden, Liegenschaften, Infrastruktureinrichtungen sowie im öffentlichen Raum
    • zum Schutz vor Überhitzung, Dürre und Trockenheit
    • zur Schaffung von Verdunstungskühle
    • zur Wiederherstellung natürlicher Bodenaustausch-Prozesse
    • zur Verfolgung des Schwammstadt-Prinzips, wie beispielsweise Maßnahmen zum Versickern, Verdunsten, Speichern, Zurückhalten und schadfreiem Ableiten von Niederschlagswasser
    • zum Schutz vor klimawandelbedingten Naturgefahren und Extremwetterereignissen
    • zur Steigerung der Klimaresilienz
  • nicht investive Vorhaben, die darauf abzielen,
    • die Umsetzung von investiven Vorhaben der Klimaanpassung vorzubereiten,
    • die Umsetzung von investiven Vorhaben fachlich und beziehungsweise oder organisatorisch zu begleiten (z.B. anteilige Personalausgaben),
    • den Kompetenzaufbau bei kommunalen Akteuren sowie möglicher Dritter zu unterstützen und ihre Handlungsbereitschaft zu erhöhen,
    • die Katastrophenresilienz gegenüber klimawandelbedingten Gefahren oder Extremwetterereignissen durch bessere Vorhersageinstrumente und Bewältigungsstrategien zu steigern.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr investives Vorhaben leistet einen Beitrag zur Klimafolgenanpassung oder Risikoprävention.
  • Bei der Antragstellung stellen Sie daher die mögliche Betroffenheit durch den Klimawandel und die Eignung der beantragten Maßnahmen, dieser Betroffenheit entgegenzuwirken, nachvollziehbar dar.
  • Bei einer Förderung von Versickerungsanlagen entspricht die Niederschlagswasserbehandlung den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
  • Bei Förderung von Vorhaben aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 erfüllt Ihr Vorhaben die vom EFRE/JTF-Begleitausschuss NRW aufgestellten Auswahlkriterien.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist gesichert.
  • Sie gewährleisten eine ordnungsgemäße Durchführung und Abrechnung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Unternehmen je nach Vorhaben und Unternehmensgröße
    • bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Antragsteller, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben
    • bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Kommunen in Haushaltsnotlage sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen
  • Bagatellgrenze:
    • 50.000 € pro Antrag bei Gemeinden, Gemeindeverbänden und anderen Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts
    • 200.000 € pro Antrag, wenn EU-Mittel aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 eingesetzt werden

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen von Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Maßnahmen, die dem Klimaschutz entgegenwirken
  • Verschönerungsmaßnahmen, die keinen Beitrag zur Klimafolgenanpassung oder Risikoprävention leisten
  • Neubau von Garagen, Zierbrunnen, Skulpturen, Mobiliar, PKW-Parkplätze
  • gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung

Wie erfolgt die Antragstellung?

Anträge können Sie im Rahmen themenorientierter Förderaufrufe und unter Verwendung der Antragsformulare bei der zuständigen Bezirksregierung stellen.

Anträge auf Förderung mit Mitteln der Europäischen Union reichen Sie bevorzugt über das EFRE-Online-Portal ein.

Im Rahmen des Aufrufs „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ können Sie Ihren Antrag bis zum 31.07.2024 stellen.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

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