Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen)

  • Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Kosten, max. 50.000 € bezogen aufs Antragsjahr
  • Für Waldbesitzer als natürliche oder juristische Personen, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
  • Fördert Maßnahmen zum Waldschutz und zur Sicherung des Waldökosystems auf Nadelwaldflächen nach Extremwetter
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen sowie
  • juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts,

die Eigentümer oder Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen in Nordrhein-Westfalen sind

  • forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
  • Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz und andere Genossenschaften mit Staatswaldanteilen über 25%, sofern die Maßnahmen ohne Bundesbeteiligung finanziert werden

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Waldschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Sicherung von Waldökosystemen, die durch die Folgen von Extremwetterereignissen auf Waldflächen erforderlich werden.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Räumung von Kalamitätsflächen (Nadelholz) nach Extremwetterereignissen
  • insektizidfreie Waldschutzmaßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung von Schadorganismen sowie Maßnahmen zur Sicherung von Waldökosystemen
  • Holzlagerplätze (Nass- und Trockenlager)
  • Wiederbewaldung von Kalamitätsflächen
  • Anlage und Erweiterung von Feuerlöschteichen und Löschwasserentnahmestellen zur Prävention und Bekämpfung von Waldbränden
  • Einleitung oder Ergänzung der Wiederbewaldung durch Pflanzung standortgerechter Baumarten

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Maßnahme steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Bewältigung von Schäden durch Extremwetterereignisse und deren Folgen.
  • Sie sind Eigentümer der begünstigten Flächen oder legen bei Pacht und Miete eine schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers vor.
  • Ihre Maßnahme zur Prävention und Bekämpfung von Waldbränden wird in einem Gebiet umgesetzt, in dem ein mittleres bis hohes Waldbrandrisiko besteht.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe:
    • bis zu 50.000 € bezogen auf das jeweilige Antragsjahr
    • für Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz: weitere 2.500 € je angefangene 50 ha Mitgliedsfläche
    • Der Betrag gilt bei forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen für jedes einzelne Mitglied.
    • Für den Bau von Nass- und Trockenlagern gilt keine Förderhöchstgrenze.
  • Bagatellgrenze: je Antrag
    • 1.000 € bei Maßnahmen im Privatwald, bei forstlichen Zusammenschlüssen und anerkannten Religionsgemeinschaften
    • 12.500 € bei Maßnahmen im Kommunalwald

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen, die als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in Natur oder Landschaft oder im Rahmen des Ökokontos im Sinn der naturschutzrechtlichen Regelungen oder als Nebenbestimmung einer Waldumwandlungsgenehmigung oder einem Verwaltungsverfahren gefordert sind
  • Bund und Länder sowie juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25% in den Händen dieser Körperschaften befindet

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag online über wald.web bei dem Landesbetrieb Wald und Holz.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2026

Weiterführende Informationen zum Programm:

Übrigens: Zur Einleitung oder Ergänzung der Wiederbewaldung können Sie die Wiederbewaldungsprämie in Anspruch nehmen. Für 400 gleichmäßig verteilte und aktiv eingebrachte Pflanzen (z.B. auch gleichmäßig verteilte Gruppen) erhalten Sie 800 Euro je Hektar.

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