Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen sowie
  • juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts,

die Eigentümer oder Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen in Nordrhein-Westfalen sind

  • forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
  • Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz und andere Genossenschaften mit Staatswaldanteilen über 25%, sofern die Maßnahmen ohne Bundesbeteiligung finanziert werden

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Waldschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Sicherung von Waldökosystemen, die durch die Folgen von Extremwetterereignissen auf Waldflächen erforderlich werden.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Räumung von Kalamitätsflächen (Nadelholz) nach Extremwetterereignissen
  • insektizidfreie Waldschutzmaßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung von Schadorganismen sowie Maßnahmen zur Sicherung von Waldökosystemen
  • Holzlagerplätze (Nass- und Trockenlager)

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Maßnahme steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Bewältigung von Schäden durch Extremwetterereignisse und deren Folgen.
  • Sie sind Eigentümer der begünstigten Flächen oder legen bei Pacht und Miete eine schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers vor.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe:
    • bis zu 50.000 € bezogen auf das jeweilige Antragsjahr
    • für Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz: weitere 2.500 € je angefangene 50 ha Mitgliedsfläche
    • Der Betrag gilt bei forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen für jedes einzelne Mitglied.
    • Für den Bau von Nass- und Trockenlagern gilt keine Förderhöchstgrenze.
  • Bagatellgrenze: je Antrag
    • 1.000 € bei Maßnahmen im Privatwald, bei forstlichen Zusammenschlüssen und anerkannten Religionsgemeinschaften
    • 12.500 € bei Maßnahmen im Kommunalwald

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen, die als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in Natur oder Landschaft oder im Rahmen des Ökokontos im Sinn der naturschutzrechtlichen Regelungen oder als Nebenbestimmung einer Waldumwandlungsgenehmigung oder einem Verwaltungsverfahren gefordert sind
  • Bund und Länder sowie juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25% in den Händen dieser Körperschaften befindet

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag online über wald.web bei dem Landesbetrieb Wald und Holz.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Weiterführende Informationen zum Programm:

Kontakt

Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen

Albrecht-Thaer-Straße 34
48147 Münster

Tel.: 0 251 91797-0

Weitere Förderangebote

Forstliche Maßnahmen im Privatwald und Körperschaftswald (FöRL Privat- und Körperschaftswald)

Zuschüsse, abhängig von Art der Maßnahme

Forstwirtschaft

Darlehen bis 100% des förderfähigen Finanzierungsbedarfs, max. 10 Mio. € pro Antragsteller und Jahr

Förderung forstlicher Dienstleistungen

Zuschüsse bis 80% der förderfähigen Ausgaben (Waldgenossenschaften 90%)