Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Geschützter Portalbereich für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess.
https://www.wohnweb.nrw/
Geschützter Portalbereich für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten.
https://kommunenportal.nrwbank.de/
Geschützter Portalbereich für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen.
https://www.kundenportal.nrwbank.de/unwetterhilfe/
Für Waldbesitzende, die von der Unwetterkatastrophe in Nordrhein-Westfalen im Juli 2021 betroffen sind, kann eine Wiederaufbauhilfe infrage kommen. Siehe unter "Weitere Informationen".
die Eigentümer oder Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen in Nordrhein-Westfalen sind
Sie können einen Zuschuss erhalten für Waldschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Sicherung von Waldökosystemen, die durch die Folgen von Extremwetterereignissen auf Waldflächen erforderlich werden.
Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei dem Landesbetrieb Wald und Holz.
Grundlage der Förderung:
Geltungsdauer: 31.12.2023
Weiterführende Informationen zum Programm:
Wenn mehr als 20% Ihrer forstwirtschaftlich genutzten Fläche von der Unwetterkatastrophe in Nordrhein-Westfalen im Juli 2021 betroffen sind, können Sie eine Wiederaufbauhilfe nach der Förderrichtlinie „Wiederaufbauhilfe Nordrhein-Westfalen“ beantragen. Den Antrag stellen Sie beim Landesbetrieb Wald und Holz.
Albrecht-Thaer-Straße 34
48147 Münster
Tel.: 0 251 91797-0
Fax: 0 251 91797-100
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