Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen)
-
Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Kosten, max. 50.000 € bezogen aufs Antragsjahr
-
Für Waldbesitzer als natürliche oder juristische Personen, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
-
Fördert Maßnahmen zum Waldschutz und zur Sicherung des Waldökosystems auf Nadelwaldflächen nach Extremwetter
-
Fördergeber: Land NRW