NRW.Zuschuss Wohneigentum

  • Zuschuss
  • Für natürliche Personen, die in NRW ab dem Jahr 2022 bis einschließlich 14. Juli 2023 selbstgenutztes Wohneigentum erworben haben
  • Unterstützt selbstgenutztes Wohneigentum oder Bauland zur Bebauung mit einer selbstgenutzten Wohnimmobilie
  • Bei Fragen zu diesem Programm wenden Sie sich bitte an die folgende Rufnummer: 0211 91741-4300
  • Fördergeber: Land

Aktueller Hinweis

Mit NRW.Zuschuss Wohneigentum erleichtern wir gemeinsam mit dem Land NRW allen den Zugang zu selbstgenutztem Wohnraum, die ab dem Jahr 2022 Wohneigentum erworben haben. Zum 14. Juli 2023 lief das Programm aus. Im Rahmen des Vertrauensschutzes können diejenigen, die bis einschließlich 14. Juli 2023 den Erwerbsvorgang rechtswirksam abgeschlossen haben, den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen auch nach dem 14. Juli 2023 noch stellen.

Anträge können ausschließlich online über unser Portal gestellt werden. Dies gilt, solange noch Geld im Fördertopf ist.

Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie den Bescheid auf dem Postweg. Im Fall einer Bewilligung ersehen Sie hieraus das genaue Auszahlungsdatum.

Per Post oder E-Mail zugesandte Anträge oder Dateien können wir nicht bearbeiten.

Nachreichungen von Unterlagen sowie Änderungen Ihrer Daten sind über unser Portal unter Schritt 4 als PDF-Datei hochzuladen.

Alle nötigen Informationen und Hinweise finden Sie auf dieser Seite und in den FAQs. Weitere Hilfestellungen zur Antragstellung finden Sie im dafür vorbereiteten Leitfaden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Rufnummer 0211 91741 - 4300.

Was wird gefördert?

Auf Grundlage der Förderrichtlinie Wohneigentum Nordrhein-Westfalen unterstützen wir gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen mit dem Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum Bürgerinnen und Bürger bei der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Für die Förderung stellt das Land Nordrhein-Westfalen 400 Millionen Euro zur Verfügung.

Das Förderprogramm gilt durch Änderung der Richtlinie auf Grundlage des Ministerialblatt Nr. 42 vom 21.12.2022 für alle ab dem 1. Januar 2022 notariell beurkundeten Kaufverträge bzw. erlassenen Zuschlagsbeschlüsse.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm richtete sich ausschließlich an natürliche Personen, die in Nordrhein-Westfalen ab dem Jahr 2022 bis einschließlich 14. Juli 2023 selbstgenutztes Wohneigentum oder Bauland zur Bebauung mit einer selbstgenutzten Wohnimmobilie erworben haben.

Die Selbstnutzung als Hauptwohnsitz ist spätestens innerhalb von 3 Jahren ab Antragsstellung nachzuweisen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: Es gilt ein fester Fördersatz von 2 % des auf die wohnwirtschaftliche Selbstnutzung entfallenden notariell 
                          beurkundeten grunderwerbsteuerpflichtigen Kaufpreises, jedoch maximal 10.000 Euro.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung, die für die Gewährung eines Zuschusses zwingend erforderlich ist, erfolgt vollständig digital. Dafür nutzen Sie bitte das Online-AntragsformularFolgende Informationen und Dokumente werden Sie u. a. brauchen:

  • Ort der Immobilie
  • IBAN und BIC Ihrer Bankverbindung
  • Ihre Steuer-ID
  • Legitimationsunterlagen/ Ausweisdokumente
  • notariell beurkundeter Kaufvertrag oder rechtskräftiger Zuschlagsbeschluss eines Zwangsversteigerungsverfahrens ab 2022 bis einschließlich 14. Juli 2023
  • Grunderwerbsteuerbescheid(e) (alle Seiten des Bescheides)
  • Zahlungsnachweis(e) für die Grunderwerbsteuer (Kontoauszug)
  • Meldebescheinigung nach Hauptwohnsitznahme (sobald vorhanden, spätestens innerhalb von 3 Jahren nach Antragsstellung)

Je Kaufvertrag kann nur ein Antrag gestellt werden. Der Antrag ist zwingend von allen Erwerbern gemeinschaftlich zu stellen. Jede Person kann die Förderung nach diesem Förderprogramm nur einmalig in Anspruch nehmen. Insofern sind die obigen Unterlagen für alle Antragstellenden gemeinsam einzureichen.

Antragsverfahren im Überblick

Antragsverfahren NRW.Zuschuss Wohneigentum

Nachhaltigkeit

Die NRW.BANK schließt bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Die verbindliche Anwendungsliste der Nachhaltigkeitsleitlinien ist unter www.nrwbank.de/anwendungsliste-nachhaltigkeit oder unter dem Abschnitt "Formulare und Merkblätter" zu finden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit.

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Hinweise und Hilfestellungen zur Antragstellung finden Sie im dafür vorbereiteten Leitfaden.

Ihr Ansprechpartner

Service-Center 

Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 17.30 Uhr.