Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Portal zur Antragstellung und Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum.
https://www.kundenportal.nrwbank.de/nrw-zuschuss-wohneigentum
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess.
https://www.wohnweb.nrw/
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten.
https://kommunenportal.nrwbank.de/
Portal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen.
https://www.kundenportal.nrwbank.de/unwetterhilfe/
Das Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum wird verlängert. Anträge können auch im Jahr 2023 online über unser Portal für ab dem Jahr 2022 erworbenes Wohneigentum gestellt werden, solange noch Geld im Fördertopf ist.
Aufgrund der sehr hohen Zahl von Anträgen kommt es derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten. Alle Anträge bearbeiten wir in der Reihenfolge ihres Eingangs.
Anfragen zum Stand der Bearbeitung individueller Anträge können wir leider nicht beantworten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, in dem wir Ihnen das genaue Auszahlungsdatum mitteilen.
Anträge auf den Zuschuss können ausschließlich online über unser Portal gestellt werden. Alle nötigen Informationen und Hinweise finden Sie auf dieser Seite und in den FAQs. Weitere Hinweise und Hilfestellungen zur Antragstellung finden Sie im dafür vorbereiteten Leitfaden. Anfragen zur Antragstellung vor Einreichung des Antrags können Sie ausschließlich telefonisch unter der Rufnummer 0211 91741-4300 stellen.
Per Post oder E-Mail zugesandte Anträge können wir leider nicht bearbeiten. Es ist erforderlich, dass Sie den Antrag zusammen mit allen notwendigen Dokumenten final über Schritt 3 im Online-Portal hochladen. Nachreichungen von Unterlagen sowie Änderungen Ihrer Daten müssen unter Schritt 4 als PDF Datei hochgeladen werden. Nach Übermittlung Ihrer Dateien erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per Mail.
Auf Grundlage der Förderrichtlinie Wohneigentum Nordrhein-Westfalen unterstützen wir gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen mit dem Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum Bürgerinnen und Bürger bei der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Für die Förderung stellt das Land Nordrhein-Westfalen 400 Millionen Euro zur Verfügung.
Das Förderprogramm gilt durch Änderung der Richtlinie auf Grundlage des Ministerialblatt Nr. 42 vom 21.12.2022 für alle ab dem 1. Januar 2022 notariell beurkundeten Kaufverträge bzw. erlassenen Zuschlagsbeschlüsse.
Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an natürliche Personen, die in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 selbstgenutztes Wohneigentum oder Bauland zur Bebauung mit einer selbstgenutzten Wohnimmobilie erworben haben bzw. erwerben.
Die Selbstnutzung als Hauptwohnsitz ist spätestens innerhalb von 3 Jahren ab Antragsstellung nachzuweisen.
Die Antragstellung, die für die Gewährung eines Zuschusses zwingend erforderlich ist, erfolgt vollständig digital. Dafür nutzen Sie bitte das Online-Antragsformular. Folgende Informationen und Dokumente werden Sie u. a. brauchen:
Je Kaufvertrag kann nur ein Antrag gestellt werden. Der Antrag ist zwingend von allen Erwerbern gemeinschaftlich zu stellen. Jede Person kann die Förderung nach diesem Förderprogramm nur einmalig in Anspruch nehmen. Insofern sind die obigen Unterlagen für alle Antragstellenden gemeinsam einzureichen.
Die NRW.BANK schließt bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Die verbindliche Anwendungsliste der Nachhaltigkeitsleitlinien ist unter www.nrwbank.de/anwendungsliste-nachhaltigkeit oder unter dem Abschnitt "Formulare und Merkblätter" zu finden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
Grundlage der Förderung:
Weitere Hinweise und Hilfestellungen zur Antragstellung finden Sie im dafür vorbereiteten Leitfaden.
Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 17.30 Uhr.
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