NRW.Zuschuss Wohneigentum

  • Zuschuss
  • Für natürliche Personen, die in NRW ab dem Jahr 2022 selbstgenutztes Wohneigentum erworben haben bzw. erwerben
  • Unterstützt selbstgenutztes Wohneigentum oder Bauland zur Bebauung mit einer selbstgenutzten Wohnimmobilie
  • Bitte beachten: Anfragen zum Stand der Bearbeitung individueller Anträge können wir leider nicht beantworten. Bei telefonischen Fragen vor Einreichung des Antrags wenden Sie sich bitte ausschließlich an die folgende Rufnummer: 0211 91741-4300
  • Fördergeber: Land

Aktueller Hinweis

Das Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum wird verlängert. Anträge können auch im Jahr 2023 online über unser Portal für ab dem Jahr 2022 erworbenes Wohneigentum gestellt werden, solange noch Geld im Fördertopf ist.

Aufgrund der sehr hohen Zahl von Anträgen kommt es derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten. Alle Anträge bearbeiten wir in der Reihenfolge ihres Eingangs.

Anfragen zum Stand der Bearbeitung individueller Anträge können wir leider nicht beantworten. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, in dem wir Ihnen das genaue Auszahlungsdatum mitteilen.

Anträge auf den Zuschuss können ausschließlich online über unser Portal gestellt werden. Alle nötigen Informationen und Hinweise finden Sie auf dieser Seite und in den FAQs. Weitere Hinweise und Hilfestellungen zur Antragstellung finden Sie im dafür vorbereiteten Leitfaden. Anfragen zur Antragstellung vor Einreichung des Antrags können Sie ausschließlich telefonisch unter der Rufnummer 0211 91741-4300 stellen. 

Per Post oder E-Mail zugesandte Anträge können wir leider nicht bearbeiten. Es ist erforderlich, dass Sie den Antrag zusammen mit allen notwendigen Dokumenten final über Schritt 3 im Online-Portal hochladen. Nachreichungen von Unterlagen sowie Änderungen Ihrer Daten müssen unter Schritt 4 als PDF Datei hochgeladen werden. Nach Übermittlung Ihrer Dateien erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per Mail.

Was wird gefördert?

Auf Grundlage der Förderrichtlinie Wohneigentum Nordrhein-Westfalen unterstützen wir gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen mit dem Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum Bürgerinnen und Bürger bei der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Für die Förderung stellt das Land Nordrhein-Westfalen 400 Millionen Euro zur Verfügung.

Das Förderprogramm gilt durch Änderung der Richtlinie auf Grundlage des Ministerialblatt Nr. 42 vom 21.12.2022 für alle ab dem 1. Januar 2022 notariell beurkundeten Kaufverträge bzw. erlassenen Zuschlagsbeschlüsse.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an natürliche Personen, die in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 selbstgenutztes Wohneigentum oder Bauland zur Bebauung mit einer selbstgenutzten Wohnimmobilie erworben haben bzw. erwerben.

Die Selbstnutzung als Hauptwohnsitz ist spätestens innerhalb von 3 Jahren ab Antragsstellung nachzuweisen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: Es gilt ein fester Fördersatz von 2 % des auf die wohnwirtschaftliche Selbstnutzung entfallenden notariell 
                          beurkundeten grunderwerbsteuerpflichtigen Kaufpreises, jedoch maximal 10.000 Euro.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung, die für die Gewährung eines Zuschusses zwingend erforderlich ist, erfolgt vollständig digital. Dafür nutzen Sie bitte das Online-AntragsformularFolgende Informationen und Dokumente werden Sie u. a. brauchen:

  • Ort der Immobilie
  • IBAN und BIC Ihrer Bankverbindung
  • Ihre Steuer-ID
  • Legitimationsunterlagen/ Ausweisdokumente
  • notariell beurkundeter Kaufvertrag oder rechtskräftiger Zuschlagsbeschluss eines Zwangsversteigerungsverfahrens ab 2022
  • Grunderwerbsteuerbescheid(e)
  • Zahlungsnachweis(e) für die Grunderwerbsteuer (z. B. Kontoauszug)
  • Meldebescheinigung nach Hauptwohnsitznahme (sobald vorhanden, spätestens innerhalb von 3 Jahren nach Antragsstellung)

Je Kaufvertrag kann nur ein Antrag gestellt werden. Der Antrag ist zwingend von allen Erwerbern gemeinschaftlich zu stellen. Jede Person kann die Förderung nach diesem Förderprogramm nur einmalig in Anspruch nehmen. Insofern sind die obigen Unterlagen für alle Antragstellenden gemeinsam einzureichen.

Antragsverfahren im Überblick

Antragsverfahren NRW.Zuschuss Wohneigentum

Nachhaltigkeit

Die NRW.BANK schließt bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Die verbindliche Anwendungsliste der Nachhaltigkeitsleitlinien ist unter www.nrwbank.de/anwendungsliste-nachhaltigkeit oder unter dem Abschnitt "Formulare und Merkblätter" zu finden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit.

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Hinweise und Hilfestellungen zur Antragstellung finden Sie im dafür vorbereiteten Leitfaden.

Ihr Ansprechpartner

Service-Center 

Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 17.30 Uhr.