Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, Härtefallhilfe KMU Energie NLE
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Antragstellung und Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
Härtefallhilfe KMU Energie
Antragsportal für Härtefallhilfen für KMU in der Energiekrise - Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Mit NRW.Zuschuss Wohneigentum erleichtern wir gemeinsam mit dem Land NRW allen den Zugang zu selbstgenutztem Wohnraum, die ab dem Jahr 2022 Wohneigentum erworben haben. Zum 14. Juli 2023 lief das Programm aus. Im Rahmen des Vertrauensschutzes können diejenigen, die bis einschließlich 14. Juli 2023 den Erwerbsvorgang rechtswirksam abgeschlossen haben, den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen auch nach dem 14. Juli 2023 noch stellen.
Anträge können ausschließlich online über unser Portal gestellt werden. Dies gilt, solange noch Geld im Fördertopf ist.
Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie den Bescheid auf dem Postweg. Im Fall einer Bewilligung ersehen Sie hieraus das genaue Auszahlungsdatum.
Per Post oder E-Mail zugesandte Anträge oder Dateien können wir nicht bearbeiten.
Nachreichungen von Unterlagen sowie Änderungen Ihrer Daten sind über unser Portal unter Schritt 4 als PDF-Datei hochzuladen.
Alle nötigen Informationen und Hinweise finden Sie auf dieser Seite und in den FAQs. Weitere Hilfestellungen zur Antragstellung finden Sie im dafür vorbereiteten Leitfaden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Rufnummer 0211 91741 - 4300.
Auf Grundlage der Förderrichtlinie Wohneigentum Nordrhein-Westfalen unterstützen wir gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen mit dem Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum Bürgerinnen und Bürger bei der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Für die Förderung stellt das Land Nordrhein-Westfalen 400 Millionen Euro zur Verfügung.
Das Förderprogramm gilt durch Änderung der Richtlinie auf Grundlage des Ministerialblatt Nr. 42 vom 21.12.2022 für alle ab dem 1. Januar 2022 notariell beurkundeten Kaufverträge bzw. erlassenen Zuschlagsbeschlüsse.
Das Förderprogramm richtete sich ausschließlich an natürliche Personen, die in Nordrhein-Westfalen ab dem Jahr 2022 bis einschließlich 14. Juli 2023 selbstgenutztes Wohneigentum oder Bauland zur Bebauung mit einer selbstgenutzten Wohnimmobilie erworben haben.
Die Selbstnutzung als Hauptwohnsitz ist spätestens innerhalb von 3 Jahren ab Antragsstellung nachzuweisen.
Die Antragstellung, die für die Gewährung eines Zuschusses zwingend erforderlich ist, erfolgt vollständig digital. Dafür nutzen Sie bitte das Online-Antragsformular. Folgende Informationen und Dokumente werden Sie u. a. brauchen:
Je Kaufvertrag kann nur ein Antrag gestellt werden. Der Antrag ist zwingend von allen Erwerbern gemeinschaftlich zu stellen. Jede Person kann die Förderung nach diesem Förderprogramm nur einmalig in Anspruch nehmen. Insofern sind die obigen Unterlagen für alle Antragstellenden gemeinsam einzureichen.
Die NRW.BANK schließt bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Die verbindliche Anwendungsliste der Nachhaltigkeitsleitlinien ist unter www.nrwbank.de/anwendungsliste-nachhaltigkeit oder unter dem Abschnitt "Formulare und Merkblätter" zu finden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
Grundlage der Förderung:
Weitere Hinweise und Hilfestellungen zur Antragstellung finden Sie im dafür vorbereiteten Leitfaden.
Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 17.30 Uhr.
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