Zuschüsse bis 100% des Bruttolohns; Einstellungsprämien bis 7.000 €; Ausbildungsprämien bis 4.000 €; Budgetleistungen abhängig vom Bedarf
Für Arbeitgeber, die förderfähige Personen, Schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen einstellen
Fördert im Landschaftsverband Rheinland die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt
Fördergeber: Land NRW
Wer wird gefördert?
bei Lohnkostenzuschüssen, Einstellungs- und Ausbildungsprämien
sowie allgemeinen Budgetleistungen: Arbeitgeber, die
förderfähige Personen einstellen
bei Berufsbegleitung, Jobcoaching und Budgetleistungen:
förderfähige schwerbehinderte oder gleichgestellte
Personen
Was wird gefördert?
Menschen mit Behinderung bzw. ihre Arbeitgeber können einen
Zuschuss für die Eingliederung in den
allgemeinen Arbeitsmarkt erhalten.
Die Förderung gliedert sich in zwei Förderzweige:
Teil I (allgemeine Budgetleistungen) regelt die
Budgetleistungen für Menschen mit einer wesentlichen
Behinderung.
Teil II (besondere Budgetleistungen) regelt die besonderen
freiwilligen Leistungen für schwerbehinderte Menschen und deren
Arbeitgeber.
Gefördert werden folgende Personen:
Beschäftigte aus Werkstätten für behinderte
Menschen oder anderer Leistungsanbieter
schwerbehinderte Schüler
Menschen mit seelischer Behinderung
Menschenmit Autismus-Diagnose
Folgende Fördermittel werden gewährt:
Lohnkostenzuschüsse
Berufsbegleitung und Jobcoaching
Einstellungsprämie
Ausbildungsprämie
Budgetleistungen zu Beginn oder während eines Arbeits- oder
Ausbildungsverhältnisses
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Förderleistungen erhalten Sie nur für
sozialversicherungspflichtige Arbeits- und
Ausbildungsverhältnisse.
Sie schließen das Arbeitsverhältnis für mind. 12 Monate
ab.
Das an die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gezahlte
Entgelt entspricht dem Mindestlohngesetz.
Budgetleistungen erhalten schwerbehinderte Menschen, die ihren
Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbands Rheinland
(LVR) haben.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderhöhe:
bei Lohnkostenzuschüssen je nach Einzelfall bis 100% des
Bruttolohnes
Einstellungsprämien bis zu 7.000 €
Ausbildungsprämien bis zu 4.000 €
Budgetleistungen abhängig vom individuellen Bedarf
So können Sie die Förderung kombinieren
Sie können grundsätzlich Leistungen der Teile I und II sowie der
§§ 2–6 Teil II miteinander sowie mit anderen Maßnahmen und
Förderprogrammen der Landschaftsverbände kombinieren.
Neben einem Lohnkostenzuschuss als Budgetleistung nach Teil I
ist eine Einstellungs- oder Ausbildungsprämie ausgeschlossen.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Informationen zur Antragstellung erteilen die Fachberater der
Integrationsfachdienste (IFD) vor Ort und das Team
LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion des
Landschaftsverbandes Rheinland (LVR).
Weitere Informationen
Grundlage der Förderung:
Richtlinien des Landschaftsverbands Rheinland (LVR), Stand 03/2025; Informationen des LVR, Stand 05/2025