Wir fördern Ihren Weg in die Selbstständigkeit.
Wir fördern Investitionen und Liquidität des Mittelstands.
Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Hier finden Sie Unterstützung für Ihr kommunales Vorhaben.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Menschen mit Behinderung bzw. ihre Arbeitgeber können einen Zuschuss für die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt erhalten.
Gefördert werden folgende Personen:
Die Förderung erfolgt durch folgende Maßnahmen:
Bestandteil des LWL-Budgets für Arbeit sind außerdem Leistungen aus dem LWL-Budget für Ausbildung: Gefördert wird ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder Ausbildunglehrgang mit Werkstattbeschäftigten aus dem Arbeitsbereich einer westfälisch-lippischen WfbM oder eines anderen Leistungsanbieters.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie können die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen mit anderen Förderprogrammen kombinieren.
Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen beim LWL-Inklusionsamt Arbeit. Informationen zur Antragstellung erteilen die Fachberaterinnen und -berater der Integrationsfachdienste (IFD) vor Ort und die Ansprechpersonen beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).
Wichtig: Sie müssen den Antrag sind je nach Maßnahme spätestens 3 bzw. 6 Monate nach Beginn des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses einreichen.
Grundlage der Förderung:
Weitere Informationen zum Programm:
LWL-Inklusionsamt Arbeit
Gartenstraße 215/217
48147 Münster
Tel.: 0 251 591-4891
Fax: 0 251 591-6818
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