Wer wird gefördert?

  • Landwirtinnen und Landwirte
  • andere Landbewirtschaftende

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten zu naturschutzgerechter Landbewirtschaftung.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben des Vertragsnaturschutzes finanzieren:

  • die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Ackerflächen sowie die Umwandlung von Acker in Grünland mit anschließender extensiver Grünlandnutzung
  • die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland und Pflege von Offenlandbiotopen
  • die Pflege und Ergänzungspflanzung von Streuobstwiesen
  • die Pflege und Nachpflanzung von Hecken

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie bearbeiten Flächen in Nordrhein-Westfalen.
  • Je nach Art der Maßnahme halten Sie unterschiedliche Bewirtschaftungsauflagen, Pflanzenschutzbeschränkungen, Beweidungsregelungen, Mahdzeiten sowie Vorgaben zum Obstbaumbestand ein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: abhängig von der Art der Maßnahme

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres vor Beginn des Förderzeitraumes bei den unteren Landschaftsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Weiterführende Informationen zum Programm:

Kontakt

zuständige Untere Naturschutzbehörde bei den Kreisen und kreisfreien Städten

Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK)

Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen

Tel.: 0 2361 305-0

Weitere Förderangebote

Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa)

Zuschüsse zwischen 50 und 100% der förderfähigen Ausgaben, für kleinere Maßnahmen bis 100.000 € pauschalierte Landesmittel möglich