Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa)
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Zuschüsse zwischen 50 und 100% der förderfähigen Ausgaben, für kleinere Maßnahmen bis 100.000 € pauschalierte Landesmittel möglich
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Für Gemeinden, Gemeindeverbände, Naturpark-Täger, Naturschutzverbände, juristische und natürliche Personen
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Fördert den Schutz von Natur und Umwelt als Lebensgrundlage und zu Erholungszwecken
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Fördergeber: Land NRW