Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Kosten (in Ausnahmefällen bis 100%)
Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine
Fördert Projekte zu grünen und nachhaltigen Technologien und Infrastrukturen im Ausland
Fördergeber: Bund
Wer wird gefördert?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Hochschulen
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Verbände
Vereine
mit Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstiger Einrichtung in
Deutschland
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für Vorhaben, die die
Internationalisierung Ihres „grünen“ Produkt- und
Leistungsspektrums voranbringen und zur Wissensvermittlung über und
Förderung von grünen und nachhaltigen Technologien und
Infrastrukturen im Ausland beitragen.
Unterstützt werden Vorhaben in folgenden Handlungsfeldern:
Wasser- und Abwasserwirtschaft
Kreislauf-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft,
Ressourceneffizienz
„grüne“ Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien,
insbesondere mit Fokus auf mittelständische Akteure (zum Beispiel
dezentrale, netzferne Lösungen)
umweltfreundliche und nachhaltige Mobilitätslösungen
Umweltmanagement und nachhaltiger Konsum
nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung in Verbindung mit
Anforderungen im Bereich Wasser- und Kreislaufwirtschaft
innovative Querschnittstechnologien und übergreifende
Fragen
Mitfinanziert werden Einzel- und Verbundprojekte in folgenden
Projektarten:
Durchführbarkeitsstudien
Pilot- und Modellvorhaben im Ausland
Kompetenzentwicklung (Capacity Building)
investive Maßnahmen und damit verbundene experimentelle
Forschung
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Ihr Projekt befördert die Entwicklung, Vermittlung und
Anwendung einheitlicher Umweltstandards und die Schaffung
geeigneter Rahmenbedingungen für deren Umsetzung.
Sie binden lokale Akteure sowie politische Entscheider aller
Ebenen in das Projekt ein.
Sie definieren plausible und umsetzbare Ziele für das Projekt
und Meilensteine, die in der Vorhabenlaufzeit erreicht werden
können.
Sie verfügen über eine ausreichende personelle sowie
finanzielle Kapazität zur Durchführung des Vorhabens.
Die Finanzierung des gesamten Vorhabens ist
sichergestellt.
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in
einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Sie machen sich mit dem EU-Forschungsprogramm vertraut. EU-Fördermittel sind
vorrangig zu nutzen.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderhöhe: bis zu 80 Prozent der
förderfähigen Kosten (in Ausnahmefällen bis zu 100%)
So können Sie die Förderung kombinieren
Sie können den Zuschuss mit anderen Fördermitteln kombinieren.
Die geltenden Beihilfevorschriften sind einzhalten.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Das Förderverfahren ist zweistufig.
In der ersten Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze beim
Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG)
gGmbH ein.
Die Termine werden in Förderaufrufen im Internet bekanntgegeben.