Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen i.S.d. KMU-Definition der EU aus den Branchen erneuerbare Energien, Energieeffizienz, intelligente Netze, Speichertechnologien, Wasserstoff oder entlang der Wertschöpfungskette

Was wird gefördert?

Sie können einen indirekten Zuschuss erhalten, um sich neue Absatzmärkte im Ausland zu erschließen. Die Exportinitiative umfasst verschiedene Module, die auf die Bedürfnisse von KMU ausgerichtet sind und die Sie kostenfrei nutzen können.

Im Einzelnen sind dies:

  • Auslandsmarktinformationen:
    • Informationsveranstaltungen in Deutschland und online
    • Marktanalysen, Reisesteckbriefe, Factsheets und Studien bieten einen kompakten Überblick über Märkte, Branchen und Rahmenbedingungen in ausgewählten Zielländern
  • Geschäftsanbahnung: Unterstützung bei der Kontaktanbahnung durch das Geschäftsreiseprogramm
  • Konsortialbildung: Unterstützung bei der Zusammenführung mehrerer spezialisierter Unternehmen, strukturierte Begleitung durch Moderatoren von der Partnerfindung bis zur Marktplatzierung
  • Finanzierungsinformationen: Systematische und frühzeitige Einbeziehung finanzieller Fragestellungen; Austausch mit lokalen, regionalen und internationalen Finanzierungsinstitutionen
  • Auslandsmarketing:
    • Messebeteiligungen: Auf dem Gemeinschaftstand der Exportinitiative können Sie sich unter dem Label „energy solutions – made in Germany“ auf ausgewählten Energiemessen zu günstigen Konditionen präsentieren.
    • dena-Renewable-Energy-Solutions Programm (RES): Hier werden insbesondere Erneuerbare Energien-Anlagen als Leuchtturmprojekte für deutsche Technologien im Ausland installiert und öffentlichkeitswirksam beworben.
  • Projektentwicklungsprogramm für Entwicklungs- und Schwellenländer (PEP): In derzeit 12 Ländern in Afrika, Asien und Südamerika erhalten Sie Unterstützung bei der Markterschließung und konkreten Projektentwicklung.
  • Marktvorbereitung: Informationsreisen für ausländische Entscheidungsträger aus Wirtschaft und Politik; Qualifizierungsmaßnahmen wie das Managerfortbildungsprogramm für ausländische Führungskräfte und Innovationsseminare in ausgewählten ausländischen Hochschulen

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Reisekosten, Unterbringung und die Teilnahme am Auslandsmesseprogramm

Wie wird gefördert?

  • Förderart: i.d.R. indirekter Zuschuss durch Kostenersparnis; beim RES-Programm direkter Zuschuss
  • Förderumfang: kostenlose Teilnahme an allen Modulen der Exportinitiative Energie; beim RES-Programm bis zu 100.000 €

Wie erfolgt die Antragstellung?

Weitere Informationen über die Angebote der Exportinitiative und aktuelle Veranstaltungstermine erhalten Sie bei der Geschäftsstelle Exportinitiative Energie im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), Stand 10/2026

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Geschäftsstelle Exportinitiative Energie

im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Wallstraße 15
10179 Berlin

Tel.: 0 30 5408793-0

Weitere Förderangebote

ERP-Exportfinanzierungsprogramm

Kredit bis zu 150 Mio. € pro Einzelgeschäft

Exportinitiative Umweltschutz

Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Kosten (in Ausnahmefällen bis 100%)