KMU-innovativ: Materialforschung (Mat2KMU)

  • Zuschüsse für KMU
  • Für KMU, bei Verbundprojekten auch für und mittelständische Unternehmen und Großunternehmen
  • Fördert risikoreiche vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu Werkstoffinnovationen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU
    • für Einzelvorhaben
    • für Verbundprojekte mit weiteren KMU und/oder mittelständischen Unternehmen
    • für Einzelvorhaben oder Verbundprojekte mit assoziierten Großunternehmen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für risikoreiche vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Werkstoffinnovationen.

Mit dem Zuschuss können Sie insbesondere Anwendungen in folgenden Themenfeldern finanzieren:

  • Digitale Abbildung von Material- und Produkteigenschaften über den gesamten Lebenszyklus unter Nutzung digitaler Werkzeuge wie Simulation, Big Data und KI
  • Neue oder stark verbesserte funktionale Eigenschaften durch Innovationen bei werkstoffspezifischen (Vor-)Produkten und Prozessen
  • Ökonomische Nachhaltigkeit – Neue Materialien stärken technologische Souveränität
  • Ökologische Nachhaltigkeit – Materialkreisläufe etablieren
  • Bioinspiriert und smart – Materialien der Zukunft
  • Vital und sicher – Materialien für Gesundheit und Lebensqualität

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben enthält Ansätze zur Digitalisierung von Werkstoffinnovationen.
  • Ihr Vorhaben verfügt über eine ausreichende Innovationshöhe bzw. übertrifft den Stand der Technik signifikant.
  • Ihr Vorhaben ist ein anwendungsorientiertes Einzel- oder Verbundvorhaben mit hohem wissenschaftlich-technischen Risiko.
  • Die Laufzeit des Vorhabens beträgt i.d.R. 2 Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 3 Jahre.
  • Sie führen Ihr Vorhaben in Deutschland durch und nutzen die Ergebnisse nur in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz.
  • Als Partner eines Verbundprojekts regeln Sie Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • abhängig vom Vorhaben

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Forschungen in den Bereichen Nahrungs-, Futter- und Genussmittel
  • Forschungen im Bereich Kosmetika
  • Forschungen im Bereich Batterietechnologie
  • rein softwaretechnische Lösungen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können eine ausführliche Erstberatung beim Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Anspruch nehmen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen beim Projektträger, der für Ihren Themenschwerpunkt zuständig ist:

  • VDI Technologiezentrum GmbH
  • Projektträger Jülich

In der ersten Stufe reichen Sie zunächst Projektskizzen ein, die jeweils zum 15.04 und zum 15.10 eines Jahres bewertet werden.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

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