Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU
  • mittelständische Unternehmen bis zu einer Größe von 1.000 Beschäftigten oder einem Umsatz von 100 Mio. €
  • Im Rahmen von Verbundprojekten auch
    • Hochschulen
    • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
    • Klinikeinrichtungen
    • Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie andere Organisationen

mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Große Unternehmen können sich auf eigene Kosten beteiligen.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für risikoreiche und vorwettbewerbliche Verbundprojekte zur Erforschung und Entwicklung innovativer medizin-technischer Lösungen, die auf einen medizinischen Versorgungsbedarf gerichtet sind, der Verbesserung der Patientenversorgung dienen und die Positionierung des oder der am Verbund beteiligten KMU stärken.

Gefördert werden folgende Vorhaben:

  • wissenschaftlich-technische Arbeiten in Bezug auf die zu erforschende medizintechnische Lösung sowie deren Integration in den Patientenpfad entlang der Versorgungsstufen in den Bereichen Prävention, Diagnostik, Prognose Therapie, Monitoring, Rehabilitation, Nachsorge und Pflege
  • präklinische In-vivo-, In-vitro- oder In-silico-Untersuchungen
  • wissenschaftlich-klinische Studien für bestimmte Medizinprodukte

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben besitzt ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko.
  • Ein bedeutender Anteil der Forschungsleistung wird durch die beteiligten KMU (Hersteller/Anwender) erbracht.
  • Bei Verbundvorhaben kommen mind. 50% der beantragten Fördermittel den beteiligten KMU zugute.
  • Sie nutzen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum und/oder der Schweiz.
  • Ihr Vorhaben hat einen konkreten anwendungsbezogenen medizintechnischen Lösungsansatz. Dessen technische Machbarkeit ist wissenschaftlich belegt.
  • Bei klinischen Studien halten Sie nationale rechtliche Vorgaben und internationale Standards ein.
  • An der Durchführung des Projekts besteht ein erhebliches Bundesinteresse.,
  • Die Verwertung der Ergebnisse kommt in erster Linie den beteiligten KMU und den beteiligten größeren Mittelständlern zugute.
  • Als Partner eines Verbundprojekts regeln Sie Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • falls die Förderung als De-minimis-Beihilfe gewährt wird:
      • für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, max. 300.000 €
      • für mittlere Unternehmen bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben, max. 300.000 €
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen für nicht wirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich Projektpauschale von 20%
  • Förderdauer: i.d.R. bis zu 3 Jahre

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können eine ausführliche Erstberatung beim Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Anspruch nehmen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der VDI Technologiezentrum GmbH.

In der ersten Stufe reichen Sie zunächst Projektskizzen ein, die jeweils zum 15.04 und zum 15.10 eines Jahres bewertet werden.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2031

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

VDI Technologiezentrum GmbH

Stichwort „KMU-innovativ: Medizintechnik“

Bülowstraße 78
10783 Berlin

Tel.: 0 30 2759506-41

Lotsendienst für Unternehmen

bei der Förderberatung Forschung und Innovation des Bundes
Projektträger Jülich (PTJ)

Lützowstraße 109
10785 Berlin

Tel.: 0 800 2623008 (kostenfrei)

Weitere Förderangebote

KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren; High Performance Computing

Zuschüsse bis zu 50% für KMU und mittelständische Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

KMU-innovativ: Materialforschung (Mat2KMU)

Zuschüsse für KMU

KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien

Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung

Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen