Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
Zuschüsse zwischen 50 % und 70% der förderfähigen Kosten, bis zu 3 Mio. € je Maßnahme in einem Unternehmen
Für Unternehmen im Güterkraftverkehr mit in Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen
Fördert Vorbereitungslehrgänge, praktische Übungen und Fahrertrainings, allgemeine und weiterführende Weiterbildungen
Fördergeber: Bund
Wer wird gefördert?
Unternehmen, die Güterkraftverkehr durchführen und Eigentümer
oder Halter von in Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen
(zulässiges Gesamtgewicht mind. 7,5 t) sind
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen
für Beschäftigte in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen
erhalten.
Folgende Themenbereiche werden finanziert:
Vorbereitungslehrgänge
Fahrsicherheit und -ökonomie
allgemeine Kenntnisse im Güterkraftverkehr
Weiterbildungen für bestimmte Transportarten
weiterführende berufliche Qualifikationen im
Güterkraftverkehr
praktische Übungen und Fahrertrainings nach dem
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) i.V.m. der
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Die eingesetzten Weiterbildungsstätten bzw. -träger müssen:
über eine Qualifikation nach der Akkreditierungs- und
Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung (AZAV) oder
dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) verfügen
oder
die Anerkennung einer für die Maßnahme zuständigen Einrichtung
(insbesondere Behörde oder Kammer) besitzen.
Die Maßnahme umfasst mindestens 4 Unterrichtsstunden zu jeweils
mindestens 45 Minuten.
Das Lehrgangspersonal und die Weiterbildungsteilnehmer sind
persönlich anwesend (Präsenzpflicht).
Die Maßnahme wird spätestens innerhalb von 4 Monaten nach
Zugang der Bewilligung durchgeführt.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderumfang:
bis zu 70% der förderfähigen Kosten für kleine Unternehmen
gemäß KMU-Definition der EU
bis zu 60% der förderfähigen Kosten für mittlere Unternehmen
gemäß KMU-Definition der EU
bis zu 50% der förderfähigen Kosten für andere
Antragsteller
Förderhöhe: max. 1.500 € je schweres
Nutzfahrzeug
Höchstbetrag: 3 Mio. € je Maßnahme in einem
Unternehmen
So können Sie die Förderung kombinieren
Sie können die Förderung mit anderen staatlichen Beihilfen
kombinieren, sofern die Beihilfehöchstgrenzen eingehalten
werden.
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Weiterbildungsmaßnahmen, die durch Gesetz, Rechtsverordnung
oder Verwaltungsvorschrift verbindlich vorgeschrieben sind
juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe
mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung
Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie stellen den Antrag online über das eService-Portal beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens und im vorgesehenen Antragszeitraum stellen. Der Beginn des Antragszeitraums wird im Internet bekannt gegeben. Der Antragszeitraum endet am 31.08. des Jahres, in dem mit der geförderten Maßnahme begonnen werden soll.