Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-minimis)

  • Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, max. 2.000 € pro schwerem Nutzfahrzeug und max. 33.000 € pro Unternehmen
  • Für Unternehmen des Güterkraftverkehrs, die Eigentümer oder Halter von schweren Nutzfahrzeugen ab 3,5 t sind
  • Fördert Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Umweltschutz, z.B. Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen, Beratung
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen, die
    • Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes durchführen und
    • Eigentümer oder Halter von in Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mind. 3,5 t sind.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten zu Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Umweltschutz in Ihrem Güterkraftverkehrsunternehmen mit schweren Nutzfahrzeugen.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende fahrzeugbezogene Maßnahmen und Maßnahmen zur Effizienzsteigerung finanzieren:

  • Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen, Einrichtungen und sonstige Maßnahmen im Bereich Umweltschutz und Sicherheit
  • Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben erfüllt die Maßgaben der Anlage zur Förderrichtlinie.
  • Sie führen die Maßnahme spätestens innerhalb von 5 Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheids durch.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe:
    • Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug: max. 2.000 €
    • Förderhöchstbetrag: max. 33.000 € pro Unternehmen, abhängig von der Unternehmensgröße, wird aus dem Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug multipliziert mit der Anzahl der zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge ermittelt

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Miete von Ausrüstungsgegenständen oder Einrichtungen
  • Maßnahmen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind
  • Fahrzeugkomponenten oder Maßnahmen, die bereits zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehören

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).

Anträge können Sie bis zum 31.08. des Jahres einreichen, in dem Sie mit der geförderten Maßnahme beginnen wollen.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.20231

Weitere Informationen zum Programm:

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