Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

  • Zuschüsse bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
  • Für Unternehmen, Kommunen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, juristische Personen des Privatrechts, gemeinnützige Organisationen
  • Fördert Vorhaben im Bereich der Umweltwirtschaft und des nachhaltigen Wirtschaftens
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Hochschulen, Kammern, Verbände oder Stiftungen
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
  • juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine und Genossenschaften
  • gemeinnützige Organisationen, einschließlich solcher in kirchlicher Trägerschaft
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie kommunale Unternehmen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Vorhaben im Bereich der Umweltwirtschaft und des nachhaltigen Wirtschaftens, die zur Verbesserung des Wissens- und Technologietransfers, der Vernetzung von Akteuren, der Entwicklung von Produkt-, Prozess- und Dienstleistungsinnovationen, der Förderung von Gründungen und Start-ups, der Verbesserung des Fachkräfteangebotes sowie der Erschließung neuer Märkte beitragen.

Die Förderung umfasst insbesondere folgende Teilmärkte der Umweltwirtschaft:

  • umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung
  • Energieeffizienz und Energieeinsparung
  • Materialien, Materialeffizienz und Ressourcenwirtschaft
  • Wasserwirtschaft
  • nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft
  • umweltfreundliche Land- und Ernährungswirtschaft
  • umweltfreundliche Mobilität
  • Minderungs- und Schutztechnologien

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Studien und Beratungsleistungen in den Bereichen Umweltschutz und Energie
  • Beratungsdienste für kleine und mittlere Unternehmen
  • Durchführbarkeitsstudien
  • industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung
  • Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen
  • Prozess- und Organisationsinnovationen
  • Innovationscluster
  • Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen an Messen oder Ausstellungen
  • Investitionen in den Umweltschutz
  • Investitionen in Forschungsinfrastrukturen
  • Investitionen in nicht gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen
  • Investitionen in gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen
  • Investitionen in Ressourceneffizienz und zur Unterstützung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Unternehmensneugründungen
  • Investitionen in Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben hat eine besondere Bedeutung für die Erschließung und den Ausbau der ökonomischen Potenziale des Klima-, Ressourcen- und Umweltschutzes, der nachhaltigen Kreislaufwirtschaft, des nachhaltigen Wirtschaftens sowie der Klimaanpassung und -resilienz.
  • Ihr Vorhaben wird in Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
  • Bei Kooperationsprojekten müssen die Beteiligten ihre Rechte und Pflichten zur Erfüllung des Zuwendungszwecks in einem Kooperationsvertrag regeln.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: je nach Vorhaben bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
  • Bagatellgrenze: i.d.R. 12.500 €, im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation 25.000 €

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Ihren Antrag stellen Sie i.d.R. im Rahmen von Projektaufrufen und Wettbewerben beim Projektträger Jülich.

Eine Antragstellung zur Förderung von Vorhaben, für die kein entsprechender Projektaufruf oder Wettbewerb veröffentlicht ist, ist ebenfalls möglich und auch an den Projektträger Jülich zu richten.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

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