Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Zuschüsse bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
Für Unternehmen, Kommunen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, juristische Personen des Privatrechts, gemeinnützige Organisationen
Fördert Vorhaben im Bereich der Umweltwirtschaft und des nachhaltigen Wirtschaftens
Fördergeber: Land NRW
Wer wird gefördert?
kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände
und rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen
Gebietskörperschaften
Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B.
Hochschulen, Kammern, Verbände oder Stiftungen
Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine
und Genossenschaften
gemeinnützige Organisationen, einschließlich solcher in
kirchlicher Trägerschaft
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und
Einzelunternehmer sowie kommunale Unternehmen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für Vorhaben im
Bereich der Umweltwirtschaft und des nachhaltigen
Wirtschaftens, die zur Verbesserung des Wissens- und
Technologietransfers, der Vernetzung von Akteuren, der Entwicklung
von Produkt-, Prozess- und Dienstleistungsinnovationen, der
Förderung von Gründungen und Start-ups, der Verbesserung des
Fachkräfteangebotes sowie der Erschließung neuer Märkte
beitragen.
Die Förderung umfasst insbesondere folgende Teilmärkte
der Umweltwirtschaft:
umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und
-speicherung
Energieeffizienz und Energieeinsparung
Materialien, Materialeffizienz und Ressourcenwirtschaft
Wasserwirtschaft
nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft
umweltfreundliche Land- und Ernährungswirtschaft
umweltfreundliche Mobilität
Minderungs- und Schutztechnologien
Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben
finanzieren:
Studien und Beratungsleistungen in den Bereichen Umweltschutz
und Energie
Beratungsdienste für kleine und mittlere Unternehmen
Durchführbarkeitsstudien
industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung
Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen
Prozess- und Organisationsinnovationen
Innovationscluster
Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen an Messen oder
Ausstellungen
Investitionen in den Umweltschutz
Investitionen in Forschungsinfrastrukturen
Investitionen in nicht gebäudebezogene
Energieeffizienzmaßnahmen
Investitionen in gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen
Investitionen in Ressourceneffizienz und zur Unterstützung des
Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft
Unternehmensneugründungen
Investitionen in Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Ihr Vorhaben hat eine besondere Bedeutung für die Erschließung
und den Ausbau der ökonomischen Potenziale des Klima-, Ressourcen-
und Umweltschutzes, der nachhaltigen Kreislaufwirtschaft, des
nachhaltigen Wirtschaftens sowie der Klimaanpassung und
-resilienz.
Ihr Vorhaben wird in Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
Bei Kooperationsprojekten müssen die Beteiligten ihre Rechte
und Pflichten zur Erfüllung des Zuwendungszwecks in einem
Kooperationsvertrag regeln.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderumfang: je nach Vorhaben bis zu 100% der
förderfähigen Ausgaben
Bagatellgrenze: i.d.R. 12.500 €, im Bereich
Forschung, Entwicklung und Innovation 25.000 €
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
Wie erfolgt die Antragstellung?
Ihren Antrag stellen Sie i.d.R. im Rahmen von Projektaufrufen
und Wettbewerben beim Projektträger Jülich.
Eine Antragstellung zur Förderung von Vorhaben, für die kein
entsprechender Projektaufruf oder Wettbewerb veröffentlicht ist,
ist ebenfalls möglich und auch an den Projektträger Jülich zu
richten.
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor
Beginn des Vorhabens stellen.