Wer wird gefördert?

  • natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
  • im Unternehmensbereich vorrangig kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt erhalten.

Mit dem Zuschuss können Sie Vorhaben in folgenden Bereichen finanzieren:

  • Nachhaltigkeitskommunikation, -bildung und -bewertung
  • nachhaltige Ernährung und Lebensmittelproduktion
  • umweltschonende Produkte
  • klima- und ressourcenschonendes Bauen
  • nachhaltige Quartiersentwicklung
  • erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz
  • ressourceneffiziente Verfahren, Produktionsprozesse und Werkstoffe
  • Kreislaufführung und effiziente Nutzung großer und umweltrelevanter Stoffströme
  • Natur- und Gewässerschutz
  • Umwelt und Kulturgüter
  • Meeresnaturschutzfonds

Neben diesen Bereichen können Sie auch einen Zuschuss für Projekte mit einer hohen umweltbezogenen Wirkung im Bereich der themenoffenen Förderung erhalten.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie verfügen über die für die Projektdurchführung erforderlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten.
  • Ihr Projekt dient der Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich umwelt- und gesundheitsfreundlicher Verfahren und Produkte unter besonderer Berücksichtigung kleiner und mittlerer Unternehmen.
  • Ihr Projekt fördert den Austausch von Wissen über die Umwelt zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und anderen öffentlichen oder privaten Stellen sowie Vorhaben zur Vermittlung von Wissen über die Umwelt.
  • Ihr Projekt unterstützt die Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter im Hinblick auf schädliche Umwelteinflüsse (Modellvorhaben).
  • Ihr Vorhaben dient der Bewahrung und Wiederherstellung des nationalen Naturerbes (Vorhaben mit herausragender gesamtstaatlicher Bedeutung).

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: abhängig von der Art des Projekts und dem Antragsteller

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU).

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)

An der Bornau 2
49090 Osnabrück

Tel.: 0 541 9633-0

Weitere Förderangebote

Umweltinnovationsprogramm

Zinsverbillgte Kredite bis zu 70% oder Zuschüsse 30% der förderfähigen Ausgaben/Kosten, mit Zinsverbilligung bis zu 5%-Punkte

KfW-Umweltprogramm

Kredite bis zu 100% der förderfähigen Kosten, max. 25 Mio. € pro Vorhaben (in Ausnahmefällen bis max. 50 Mio €), Tilgungszuschüsse bis zu 1,5 Mio. €