KfW-Umweltprogramm

  • Kredite bis zu 100% der förderfähigen Kosten, max. 25 Mio. € pro Vorhaben (in Ausnahmefällen bis max. 50 Mio €), Tilgungszuschüsse bis zu 1,5 Mio. €
  • Für gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmer, Angehörige der freien Berufe, Joint Ventures
  • Fördert Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen von Unternehmen im In- und EU-Ausland
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • Angehörige der freien Berufe
  • natürliche Personen
  • juristische Personen
  • rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung

in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit

Für Vorhaben in der EU:

  • Unternehmen mit Sitz in Deutschland
  • Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Sitz in der EU
  • Joint Ventures in der EU mit eigener Rechtspersönlichkeit und maßgeblicher deutscher Beteiligung von mind. 25%

Was wird gefördert?

Sie können einen Kredit für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen im In- und Ausland erhalten.

Folgende Vorhaben werden unterstützt:

  • Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen („Circular Economy“)
  • Luftreinhaltung/Lärmschutz
  • Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen (technisch)
  • natürliche Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
  • Maßnahmen zum vorsorgenden Boden-, Grundwasser- und Gewässerschutz
  • Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung für förderungswürdige betriebliche Umweltschutzinvestitionen
  • natürliche Klimaschutzmaßnahmen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie erzielen mit dem Vorhaben eine Energieeinsparung von mindestens 10% (Einstiegsstandard) bzw. mindestens 30% (Premiumstandard).
  • Ihr Vorhaben erfüllt die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe (KfW) vereinbar sein.
  • Das unmittelbar refinanzierte Kreditinstitut darf über die gesamte Kreditlaufzeit max. zu 25% unmittelbar oder mittelbar am geförderten Unternehmen beteiligt sein.
  • Ihr Vorhaben im Modul „Natürliche Klimaschutzmaßnahmen“ wird
    • auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt,
    • durch qualifizierte Fachplaner begleitet,
    • für die Dauer einer Zweckbindung entsprechend gepflegt und erhalten,
    • durchgeführt auf Flächen, Grundstücken und baulichen Anlagen, die sich zur Antragstellung in Ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum befinden.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kredit und ggf. Tilgungszuschuss (im Modul „Natürliche Klimaschutzmaßnahmen“)
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Höchstbetrag: 25 Mio. € pro Vorhaben (in Ausnahmefällen max. 50 Mio. €)
  • Laufzeiten:
    • bis zu 5 Jahre bei bis zu 1 Tilgungsfreijahr
    • bis zu 10 Jahre bei bis zu 2 Tilgungsfreijahren
    • bis zu 20 Jahre bei bis zu 3 Tilgungsfreijahren
    • Mindestlaufzeit 2 Jahre
  • Zinssatz: bis zu 10 Jahre fest
  • Tilgung:
    • in gleichen Vierteljahresraten nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit
    • für außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • Tilgungszuschuss:
    • Höhe: max. 1,5 Mio. €
    • Umfang: je nach Unternehmensgröße bis zu 60% der förderfähigen Kosten
  • Auszahlung: 100%
  • Abruffrist/Bereitstellungsprovision:
    • Abruffrist kann um max. 24 Monate verlängert werden
    • 0,15% pro Monat ab dem 7. Monat nach Zusage
  • Sicherheiten: banküblich

So können Sie die Förderung kombinieren

Bei der Inanspruchnahme eines Kredits ohne Tilgungszuschuss können Sie den Kredit mit anderen Fördermitteln grundsätzlich kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Die Förderung mit einem Tilgungszuschuss aus dem Modul „Natürliche Klimaschutzmaßnahmen“ darf nicht mit staatlichen Beihilfen für dieselbe Maßnahme kumuliert werden.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen, die ausschließlich der Erfüllung konkreter gesetzlicher oder aufgrund eines Gesetzes geltender Verpflichtungen dienen
  • Pflegemaßnahmen nach Abschluss der Umsetzung der Maßnahme oder anderweitige Folgekosten, die sich aus dem Projekt ergeben
  • Maßnahmen des Bundes, der Bundesländer sowie deren Einrichtungen, der Kommunen, kommunalen Gebietskörperschaften und kommunalen unselbstständigen Eigenbetriebe
  • Investitionen mit Schwerpunkt im Bereich der Energieeffizienz und der Erneuerbaren Energien
  • der Erwerb von Grundstücken sowie Erwerb und Errichtung von Gebäuden, die unter das Gebäudeenergiegesetz fallen
  • Treuhandkonstruktionen
  • entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z.B. käuflicher Erwerb)
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener bzw. abgeschlossener Vorhaben
  • technische gebäudebezogene Maßnahmen sowie gebäudebezogene Maßnahmen zur Klimaanpassung
  • Neu- oder Ausbau von Kapazitäten bei Müllverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoffkraftwerken oder sonstige auf Energieerzeugung ausgerichtete Abfallbeseitigungs- und Abfallverwertungsverfahren

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) stellen. Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW weiter.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Formulare und Merkblätter

Kontakt