Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, Härtefallhilfe KMU Energie NLE
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Antragstellung und Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
Härtefallhilfe KMU Energie
Antragsportal für Härtefallhilfen für KMU in der Energiekrise - Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie energieeffiziente Wärme- und Kältenetze einschließlich der zugehörigen Einrichtungen zur Verteilung und zum Transport von Wärme und Kälte für die öffentliche Versorgung neu bauen oder ausbauen.
Mit der Förderung können Sie folgende Anlagen und Maßnahmen finanzieren:
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie können den Zuschuss i.d.R. nicht mit anderen Förderungen kombinieren. Eine Kombination mit Zuschlägen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und für beihilferechtlich zulässige Kredite der NRW.Bank ist jedoch möglich. Die Förderung insgesamt darf nicht die Summe der förderfähigen Ausgaben übersteigen.
Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Bezirksregierung Arnsberg.
Grundlage der Förderung:
Geltungsdauer: 30.06.2024
Weitere Informationen zum Programm:
Die Förderung erfolgt als De-mininis-Beihilfe bzw. unter Berücksichtigung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.
Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW
Goebenstraße 25
44135 Dortmund
Tel.: 0 2931 82-3975
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