Beschäftigtentransfer (Förderung von Transfergesellschaften)
Zuschüsse von 80% der pauschal angesetzten Personal- und Sachkosten zusätzlich zur Förderung durch die Arbeitsagentur
Für KMU, für insolvente oder von Insolvenz bedrohte Unternehmen und für Unternehmen in Schwierigkeiten
Fördert Beratung und begleitende Tätigkeiten zum Transfer von durch Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten
Fördergeber: Land NRW
Wer wird gefördert?
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU
Unternehmen, die insolvent oder von Insolvenz bedroht sind
im Einzelfall Unternehmen, die sich nachweislich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden und für den Arbeitsmarkt der Region eine besondere Bedeutung haben
Was wird gefördert?
Sie erhalten einen Zuschuss für die Beratung und Begleitung von Beschäftigten, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Transfergesellschaft.
Mitfinanziert werden Personal- und Sachkosten für
Personal für herausgehobene Projektmitarbeit und
Personal für Projektmitarbeit.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
In Ihrem Unternehmen sind Beschäftigte von Personalabbau bedroht.
Ein Transfersozialplan wurde vereinbart.
Spätestens 4 Wochen nach Beginn der Transfermaßnahme legt der Transferträger ein vermittlungsorientiertes Konzept vor. Erst dann erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderumfang: 80% der förderfähigen Kosten
Förderhöhe:
6.690 € (zuwendungsfähige Ausgaben) pro Stelle und Monat für herausgehobene Projektmitarbeit
6.450 € (zuwendungsfähige Ausgaben) pro Stelle und Monat für Projektmitarbeit
Förderdauer: max. 12 Monate
So können Sie die Förderung kombinieren
Sie erhalten die Unterstützung zusätzlich zum Transferkurzarbeitergeld und dem Zuschuss zu Transfermaßnahmen durch die Agentur für Arbeit.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie stellen den Antrag über die zuständige Regionalagentur.
Bewilligungsbehörde ist die zuständige Bezirksregierung.