Berufliche Weiterbildung

  • Zuschüsse zu Weiterbildungskosten und damit verbundenen Kosten für Fahrten, Unterbringung, Verpflegung, Kinderbetreuung
  • Für Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen und Arbeitslose
  • Fördert berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, um Arbeitslosigkeit abzuwenden oder einen Berufsabschluss nachzuholen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Arbeitslose

Was wird gefördert?

Sie können den Zuschuss für die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen oder das Nachholen eines Berufabschlusses erhalten.

Für die Weiterbildungskosten und die Teilnahme an Auftragsmaßnahmen wird ein Bildungsgutschein ausgestellt.

Mitgefördert werden:

  • Lehrgangskosten
  • Fahrtkosten
  • Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung
  • Betreuung von aufsichtsbedürftigen Kindern
  • Kosten für eine ggf. erforderliche sozialpädagogische Begleitung während der Maßnahmeteilnahme
  • Weiterbildungsgeld bei Teilnahme an einer abschlussorientierten Weiterbildung
  • Prämie für bestandene Prüfungen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Weiterbildung ist notwendig, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder zu vermeiden.
  • Sie lassen sich vor Beginn der Teilnahme durch die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter beraten.
  • Die Maßnahme und der Träger der Maßnahme sind für die Förderung zugelassen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • Lehrgangskosten: notwendig Kosten
    • Fahrtkosten: für Pendelfahrten bis zu 588 € pro Monat bzw. Kilometerpauschalen
    • Kosten für auswärtige Unterbringung: 60 € pro Tag, max. 420 € pro Monat
    • Kosten für auswärtige Verpflegung: 24 € pro Tag, max. 168 € pro Monat
    • Betreuung von aufsichtsbedürftigen Kindern: 160 € pro Monat
    • Weiterbildungsgeld: 150 € pro Monat
    • Weiterbildungsprämie bei Umschulungen: 1.000 € für Zwischenprüfung, 1.500 € für Abschlussprüfung

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei Ihrer Agentur für Arbeit.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit, Stand 01/2025
  • Sozialgesetzbuch, Drittes Buch (SGB III – Arbeitsförderung, §§ 1 ff.)
  • Informationen der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand 05/2025

Weitere Informationen zum Programm:

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