Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Portal zur Antragstellung und Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum.
https://www.kundenportal.nrwbank.de/nrw-zuschuss-wohneigentum
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess.
https://www.wohnweb.nrw/
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten.
https://kommunenportal.nrwbank.de/
Portal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen.
https://www.kundenportal.nrwbank.de/unwetterhilfe/
Das Förderangebot richtet sich an natürliche und juristische Personen, die über eine ausreichende Kreditwürdigkeit und angemessene Eigenleistung verfügen.
Sie erhalten ein Förderdarlehen für die Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot.
Gefördert wird die Neuschaffung von:
Das können Sie sich fördern lassen:
Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert und wirtschaftlich tragbar sein.
Eine vorzeitige Ausführung des Bauvorhabens schließt eine spätere Förderung aus. Die Bewilligungsbehörde kann jedoch dem vorzeitigen Vorhabenbeginn zustimmen.
Nicht gefördert werden vollstationäre Pflegeeinrichtungen, Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeplätze im Sinne des SGB XI.
Die zulässige Miete wird von den entsprechenden Leistungsträgern festgelegt.
Die Zins- und Tilgungsleistungen sowie der Verwaltungskostenbeitrag werden vom reduzierten Darlehen erhoben und sind halbjährig an die NRW.BANK zu zahlen.
Bitte beachten Sie, dass der Tilgungsnachlass i.d.R. zu versteuern ist. Sprechen Sie Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater aktiv auf diese Thematik an.
Grunddarlehen je Wohnplatz
Mietniveau |
Neubau |
Änderung, Nutzungsänderung, |
Tilgungsnachlässe |
---|---|---|---|
Barrierefrei |
60.500 € |
47.400 € |
30% |
Uneingeschränkte Rollstuhlnutzung |
70.600 € |
56.800 € |
30% |
Für die Neuschaffung von Gemeinschaftsräumen wird das Grunddarlehen um 1.500 € je m² Nutzfläche, höchstens um 300.000 € erhöht.
Sie können Zusatzdarlehen, mit einem Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) in Höhe von 50%, für folgende Maßnahmen beantragen:
Bevor sie einen Antrag stellen muss die Vorplanung mit dem für das Wohnungswesen zuständigen Ministerium abgestimmt werden.
Danach stellen Sie den Antrag auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde), in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt.
Hinweis: Die richtigen Ansprechpartner bei der Bewilligungsbehörde finden Sie unter: www.nrwbank.de/bewilligungsbehoerde
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Wohnraumförderungsbestimmungen 2022 (WFB) und dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).
Die Darlehen werden aus Mitteln der NRW.BANK, des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt.
Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich.
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