Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, Härtefallhilfe KMU Energie NLE
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Antragstellung und Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
Härtefallhilfe KMU Energie
Antragsportal für Härtefallhilfen für KMU in der Energiekrise - Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Das Förderangebot richtet sich an natürliche und juristische Personen, die Eigentümer einer Immobilie sind und über eine ausreichende Kreditwürdigkeit und angemessene Eigenleistung verfügen.
Es ist erforderlich, dass Sie Eigentümerin oder Eigentümer des Baugrundstücks sind, es bald erwerben oder erbbauberechtigt sind.
Gefördert werden zum Beispiel folgende Maßnahmen:
Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Dieses Darlehen kann nur in Kombination mit einer weiteren Förderung beantragt werden. Bspw.: Mietwohnraumförderung - Neuschaffung, Wohnraumförderung - Wohnplätze für Auszubildende und Studierende – Neuschaffung, Wohnraumförderung - Wohnraum für Menschen mit Behinderungen oder Eigentumsförderung – Neubau und Kauf.
Sie können mit den Maßnahmen zur Standortaufbereitung bereits vor Antragstellung beginnen, dies gilt nicht als Beginn des Bauvorhabens. Die Maßnahmen müssen jedoch in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geförderten Bauvorhaben stehen.
Weitere Informationen können Sie der Nummer 2.5.2 der Wohnraumförderbestimmungen entnehmen.
Es gelten die Konditionen und Mietpreis- und Belegungsbindungen des geförderten Wohnraums.
Bitte beachten Sie, dass der Tilgungsnachlass i.d.R. zu versteuern ist. Sprechen Sie Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater aktiv auf diese Thematik an.
Sie stellen den Antrag auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde), in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt.
Hinweis: Die richtigen Ansprechpartner bei der Bewilligungsbehörde finden Sie unter: www.nrwbank.de/bewilligungsbehoerde
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen 2023 (WFB NRW 2023) und des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).
Die Darlehen werden aus Mitteln der NRW.BANK, des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt.
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