Wir fördern Ihren Weg in die Selbstständigkeit.
Wir fördern Investitionen und Liquidität des Mittelstands.
Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Hier finden Sie Unterstützung für Ihr kommunales Vorhaben.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Das Förderangebot richtet sich an Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Daher gelten bestimmte Einkommensgrenzen.
Mit dem Chancenprüfer können Sie in wenigen Schritten prüfen, ob Sie die Einkommensgrenzen einhalten.
Wichtig: Entscheidend für die genaue Einkommensprüfung sind die Berechnungen und Feststellungen der zuständigen Bewilligungsbehörde.
Sie können das Förderdarlehen für alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden beantragen, durch die
Instandsetzungskosten (Schönheitsreparaturen) werden ebenfalls mitfinanziert. Die Kosten für Modernisierungsmaßnahmen müssen jedoch überwiegen.
Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert und wirtschaftlich tragbar sein.
Das Förderangebot richtet sich an Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Mit dem Chancenprüfer können Sie in wenigen Schritten prüfen, ob die hierfür geltenden Einkommensgrenzen von Ihnen eingehalten werden.
Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme schließt eine spätere Förderung aus. Die Bewilligungsbehörde kann in den vorzeitigen Vorhabenbeginn einwilligen.
Sie stellen den Antrag auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde).
Hinweis: Die richtigen Ansprechpersonen bei der Bewilligungsbehörde finden Sie unter: www.nrwbank.de/bewilligungsbehoerde
Jeweils zusätzlich weitere 5 Prozentpunkte bei:
Insgesamt bis zu 50 Prozent Tilgungsnachlass (Einkommensgruppe A) bzw. 40 Prozent Tilgungsnachlass (Einkommensgruppe B) möglich
50% bei individuellen Maßnahmen für Menschen mit Schwerbehinderung (GdB ab 50) oder für Pflegebedürftige (Pflegegrad)
Der Tilgungsnachlass reduziert die Darlehensschuld nach Vollauszahlung.
Die Zins- und Tilgungsleistungen sowie der Verwaltungskostenbeitrag werden vom reduzierten Darlehen erhoben und sind halbjährig an die NRW.BANK zu zahlen.
Nutzen Sie den Chancenprüfer, um Ihre Fördermöglichkeiten zu prüfen.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024) und dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).
Die Darlehen werden aus Mitteln der NRW.BANK, des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt.
Die NRW.BANK bietet zusätzliche zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeiten mit den Darlehen NRW.BANK.Gebäudesanierung und NRW.BANK.Baudenkmäler.
Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
Hauptsitz Düsseldorf
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Tel.: 0 211 91741-0
Fax: 0 211 91741-1800
Hauptsitz Münster
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Tel.: 0 251 91741-0
Fax: 0 251 91741-2921
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