Antragstellung

Den Antrag stellen Sie auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde). Zuständig ist die Bewilligungsbehörde, in der sich das zu finanzierende Förderobjekt befindet.

 

Für eine erste unverbindliche Einschätzung Ihrer Fördermöglichkeiten können Sie vorab unseren Chancenprüfer nutzen.

Der Förderantrag muss grundsätzlich vor Vorhabenbeginn gestellt werden.

  • Beim Ersterwerb oder Bestandserwerb von selbstgenutztem Wohneigentum gilt der Abschluss des notariellen Kaufvertrags als Vorhabenbeginn. Der Förderantrag muss daher vor Abschluss des Kaufvertrags gestellt werden.
  • Beim Neubau sowie bei Modernisierungsmaßnahmen gilt der Baubeginn als Vorhabenbeginn. Der Förderantrag muss daher vor Baubeginn gestellt werden.


Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme schließt eine spätere Förderung grundsätzlich aus.

Sie können das Förderdarlehen mit weiteren Förderungen kombinieren, insbesondere mit Förderangeboten der NRW.BANK. Die NRW.BANK bietet zusätzliche zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeiten über die Förderdarlehen NRW.BANK.Wohneigentum und NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen.

 

Sofern Sie weitere Fördermittel Dritter in Anspruch nehmen möchten, ist die Kombinierbarkeit mit dem jeweiligen Fördergeber abzustimmen.

Das Förderdarlehen wird durch ein abstraktes Schuldversprechen und die Eintragung einer Hypothek im Grundbuch gesichert. Die Eintragung erfolgt an der in der Förderzusage festgelegten Rangstelle.

Werden zur Finanzierung des Fördergegenstands Fremdmittel aufgenommen, ist vor Auszahlung der Förderdarlehen nachzuweisen, dass die Fremdmittel

  • für die Gläubigerin oder den Gläubiger während der vollen Laufzeit unkündbar sind oder eine Prolongation vereinbart wurde, die frühestens nach Ablauf von zehn Jahren in Kraft tritt,
  • für die Dauer von mindestens zehn Jahren mit einem gleichbleibenden Zinssatz verzinst werden und
  • mit einer Mindesttilgung von 1 % des Ursprungskapitals zuzüglich der durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen für die Dauer von mindestens zehn Jahren zurückgeführt werden.

Sollen Fremdmittel durch eine Grundschuld gesichert werden, müssen die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer (Erbbauberechtigte) sowie die Grundschuldgläubigerin oder der Grundschuldgläubiger vor Auszahlung des Förderdarlehens gegenüber der NRW.BANK eine Grundschuldverpflichtungserklärung abgeben.

 

Bei der dinglichen Sicherung darf ein Rang vor der Hypothek zur Sicherung der bewilligten Wohnraumfördermittel nur den Grundpfandrechten für diejenigen Fremdmittel eingeräumt werden, die der Finanzierung der im Förderantrag angesetzten Gesamtkosten dienen.

Kinder, deren Geburt durch eine ärztliche Bescheinigung oder den Mutterpass nachgewiesen wird, gelten als zum Haushalt gehörend. Maßgeblich ist die Haushaltssituation zum Zeitpunkt der Antragstellung. Verändert sich die Haushaltssituation bis zum Erhalt der Förderzusage zugunsten der Antragstellenden, können die günstigeren Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.

 

Bitte beachten Sie, dass die abschließende Beurteilung Ihrer individuellen Gesamtsituation durch die zuständige Bewilligungsbehörde erfolgt.

Ja, Sie können eine Zwischenfinanzierung in Anspruch nehmen.

 

Eine grundbuchliche Besicherung ist hierfür nicht erforderlich, Ihre zwischenfinanzierende Bank kann sich bei Fragen gerne direkt mit uns in Verbindung setzen.

Bei der Neubeantragung eines Förderdarlehens der öffentlichen Wohnraumförderung erhalten Sie mit der Anforderung der Unterlagen automatisch Informationen zur Teilnahmemöglichkeit am Kundenportal der NRW.BANK.

 

Bereits im Antragsprozess können Sie das Kundenportal für die schnelle und verschlüsselte Korrespondenz mit der NRW.BANK nutzen. Nach der Bewilligung und dem Abschluss des Darlehensvertrags können Sie Ihre Förderdarlehen der öffentlichen Wohnraumförderung im Kundenportal einsehen.

 

Sollten Sie bereits Kundin oder Kunde der NRW.BANK sein und das Kundenportal erstmals nutzen möchten, können Sie sich selbstständig registrieren. Zur Registrierung gelangen Sie über folgenden Link: NRW.BANK.Kundenportal - NRW.BANK

Vertragslaufzeit

Die Darlehensnehmenden werden vor einer anstehenden Zinsanhebung rechtzeitig von der NRW.BANK postalisch angeschrieben. Dem Schreiben sind die Unterlagen für den Zinssenkungsantrag beigefügt. Der von Ihnen unterschriebene Zinssenkungsantrag ist gemeinsam mit der Einkommensbescheinigung der zuständigen Stelle an die NRW.BANK zurückzusenden. Genaueres entnehmen Sie bitte dem Schreiben.

 

Die Übersendung kann per E-Mail an wrf@nrwbank.de oder postalisch erfolgen. Geben Sie im Betreff „Zinssenkungsantrag“ sowie Ihr zehnstelliges, mit 640 beginnendes Antragszeichen an.

Sollten Sie Ihren Zinssenkungsantrag verlegt haben, können Sie die Zusendung einer Zweitschrift anfordern.

Senden Sie hierzu eine E-Mail an wrf@nrwbank.de. Geben Sie im Betreff „Zinssenkungsantrag“ sowie Ihr zehnstelliges, mit 640 beginnendes Antragszeichen an und teilen Sie uns kurz mit, dass Sie die erneute Zusendung des Zinssenkungsantrags wünschen.

Sie können Ihren Förderantrag grundsätzlich zurückziehen.

 

Nach Abschluss des Förderdarlehensvertrags und einer zumindest teilweisen Auszahlung des Förderdarlehens sind Rücknahme und Widerruf der Förderzusage grundsätzlich ausgeschlossen. Für Bauvorhaben, für die bereits eine Förderzusage erteilt wurde, ist auch im Falle einer Rückgabe der Förderzusage keine erneute Förderung möglich. Für ein neues Förderobjekt kann ein neuer Antrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde gestellt werden.

 

Die Rückzahlung des Förderdarlehens beginnt in der Regel nach vollständiger Auszahlung.

 

Einzelheiten zum Rückzahlungsbeginn finden Sie in Ihrem Darlehensvertrag. Nach Auszahlung des Förderdarlehens erhalten Sie vor Leistungsbeginn eine schriftliche Information über die Leistungsfälligkeit.

Eine monatliche Tilgung ist grundsätzlich möglich.

 

Bitte setzen Sie sich hierzu vorab mit Ihrer zuständigen Kreditbetreuung in Verbindung, um die Einzelheiten abzustimmen.

Außerplanmäßige Tilgungen sind nach Ablauf von fünf Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Bitte kontaktieren Sie uns vor einer Sondertilgung, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen. Sie erreichen uns per E-Mail an wrf@nrwbank.de. Geben Sie im Betreff „Sondertilgung“ sowie Ihr zehnstelliges, mit 640 beginnendes Antragszeichen an.

 

Alternativ können Sie sich telefonisch an Ihre zuständige Kreditbetreuung wenden.

Die Modalitäten für eine mögliche vorzeitige vollständige Rückzahlung Ihres Förderdarlehens sind in Ihrem Darlehensvertrag festgehalten.

Gerne unterstützen wir Sie auch persönlich. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre zuständige Kreditbetreuung oder kontaktieren Sie uns per E-Mail an wrf@nrwbank.de. Geben Sie im Betreff „Darlehensablösung“ sowie Ihr zehnstelliges, mit 640 beginnendes Antragszeichen an. Wir prüfen Ihr Anliegen und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Eine Ratenaussetzung ist nur in begründeten Einzelfällen möglich.

Bitte nehmen Sie hierzu rechtzeitig vor Leistungsfälligkeit Kontakt mit Ihrer zuständigen Kreditbetreuung auf oder schreiben Sie uns eine E-Mail an wrf@nrwbank.de. Geben Sie im Betreff „Ratenaussetzung“ sowie Ihr zehnstelliges, mit 640 beginnendes Antragszeichen an.

Bitte teilen Sie uns Ihre geänderten Daten per E-Mail an wrf@nrwbank.de mit. Geben Sie im Betreff „Datenänderung“ sowie Ihr zehnstelliges, mit 640 beginnendes Antragszeichen an.

 

Alternativ können Sie sich telefonisch an Ihre zuständige Kreditbetreuung wenden.

Sämtliche Unterlagen können Sie per E-Mail an wrf@nrwbank.de senden. Bitte geben Sie dabei immer Ihr zehnstelliges, mit 640 beginnendes Antragszeichen an.

Bei einer Rücklastschrift aufgrund mangelnder Kontodeckung ist der Rückstand umgehend durch eine eigenständige Überweisung auszugleichen.

Bei einer Doppelbuchung erfolgt die Erstattung des überzahlten Betrags automatisch.

Bitte informieren Sie uns über den Todesfall. Gerne können Sie uns hierzu eine E-Mail an wrf@nrwbank.de senden. Geben Sie im Betreff „Nachlass“ sowie Ihr zehnstelliges, mit 640 beginnendes Antragszeichen an. Sofern bereits vorhanden, fügen Sie bitte eine Kopie des Erbscheins bei.

Alternativ können Sie sich telefonisch an Ihre zuständige Kreditbetreuung wenden.

Bitte informieren Sie uns über Ihre geänderte persönliche Situation. Ob das Förderdarlehen von einer Person allein übernommen werden kann, wird im Einzelfall geprüft und hängt von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Gerne können Sie uns hierzu eine E-Mail an wrf@nrwbank.de senden. Geben Sie im Betreff „Darlehensübernahme“ sowie Ihr zehnstelliges, mit 640 beginnendes Antragszeichen an.

Alternativ können Sie sich telefonisch an Ihre zuständige Kreditbetreuung wenden.

Mit Rückzahlung der Darlehensschuld haben wir Ihnen eine Löschungsbewilligung zugesendet. Zur Löschung der alten Einträge im Grundbuch benötigen wir Ihren schriftlichen Auftrag zur Erstellung und Zusendung einer Ersatzlöschungsbewilligung sowie eine aktuelle, vollständige Kopie des entsprechenden Grundbuchauszugs. Sofern Sie Erbe oder Erbin sind, ist zusätzlich ein Erbnachweis erforderlich, der Ihre Berechtigung zur Anforderung der Löschungsbewilligung belegt. 

 

Neben dem postalischen Weg können Sie den Auftrag nebst Grundbuchauszug auch per E-Mail an wrf@nrwbank.de senden. Geben Sie als Betreff „Löschungsbewilligung“ an.

Die Löschung der Grundschuld im Grundbuch erfolgt auf Grundlage der erteilten Löschungsbewilligung über einen Notar. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Notar.

Fragen? So erreichen Sie unser Service-Center: