Das Antragsverfahren
Dieser Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie den Dienst nicht erlaubt haben. Bitte klicken Sie hier, um Ihre Datenschutzeinstellungen zu ändern.
Profitieren Sie von Förderprogrammen der Wohnraumförderung in Nordrhein Westfalen! Die Anträge zu den Förderbausteinen „Neubau oder Kauf von selbst genutztem Wohnraum“, „Modernisierung“ und „Menschen mit Behinderungen“ sind dabei vor Vorhabensbeginn bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen. Das Video erklärt das Antragsverfahren Schritt für Schritt.
Was brauche ich für mein erstes Beratungsgespräch?
Bei Ihrer Bewilligungsbehörde können Sie sich neutral und kostenlos vor Ort über Fördermöglichkeiten der öffentlichen Wohnraumförderung beraten lassen. Dort erfahren Sie auch, ob Sie die Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Wenn Sie Kostenvoranschläge oder Angebote mitbringen, prüft die Bewilligungsbehörde die Förderfähigkeit, Richtigkeit und Angemessenheit der aufgeführten Kosten.
Bereiten Sie sich noch heute auf den Termin vor und laden Sie sich hier die Checkliste herunter!
Wichtig: Legen sie erst los, wenn Sie grünes Licht für die Förderung bekommen haben!