Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Geschützter Portalbereich für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess.
https://www.wohnweb.nrw/
Geschützter Portalbereich für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten.
https://kommunenportal.nrwbank.de/
Geschützter Portalbereich für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen.
https://www.kundenportal.nrwbank.de/unwetterhilfe/
Nach Auskunft der KfW steht die Betriebsmittelfinanzierung kommunalen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen nun auch für die Beseitigung von Hochwasserschäden (Flutkatastrophe Juli 2021) zur Verfügung.
Die KfW gewährt Hochwassergeschädigten eine kurzfristige Liquiditätshilfe. Sie bietet die Stundung von Zins- und Tilgungsleistungen sowie Laufzeitverlängerungen für bankdurchgeleitete Förderkredite im inländischen Fördergeschäft an. Anträge zur Stundung (bis zu 12 Monaten) sowie zur Verlängerung von Laufzeiten können Sie bis zum 31.12.2022 stellen.
Sie können einen Kredit für Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur erhalten.
Im Bereich der kommunalen Infrastruktur werden z.B. mitfinanziert:
Im Bereich der sozialen Infrastruktur werden z.B. mitfinanziert:
In beiden Bereichen werden mitfinanziert:
Im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge kann der Erwerb von Beteiligungen durch Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund mitfinanziert werden. Refinanziert werden auch Fortfaitierungsmodelle.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie können den Kredit grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren.
Ausgeschlossen ist aber die Kombination mit dem KfW-Programm Erneuerbare Energien – Premium, Eneruerbare Energien – Standard und dem KfW-Unternehmerkredit für dieselbe Maßnahme.
Sie können den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) stellen. Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW weiter.
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme oder bei Großprojekten vor jedem Vorhabenabschnitt stellen.
Grundlage der Förderung:
Übrigens: In Nordrhein-Westfalen sind der Ausbau und die Sicherung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren zudem über das Programm NRW.BANK.Infrastruktur möglich.
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Hotline 0800 539-9008
Tel.: 0 69 7431-0
Fax: 0 69 7431-2944
Um für Ihren Datenschutz zu sorgen, können Sie sich hier aussuchen, welche Cookies Sie auf unserer Webseite akzeptieren. Entscheiden Sie selbst oder sagen Sie uns einfach, dass Ihnen alle bzw. keine von uns vorgeschlagenen Cookies recht sind.