Bundesprogramm Biologische Vielfalt

  • Zuschüsse bis zu 90% der förderfähigen Kosten bis zu 6 Jahre
  • Für natürliche und juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland
  • Fördert Vorhaben im Rahmen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • natürliche und juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Vorhaben im Rahmen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt erhalten.

Mit dem Zuschuss können Sie Vorhaben mit folgenden Förderschwerpunkten finanzieren:

  • Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands
  • Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland
  • Sichern von Ökosystemdienstleistungen
  • Stadtnatur, Erstellung und Umsetzung kommunaler Fachkonzepte und übergreifender kommunaler Strategien zur biologischen Vielfalt
  • weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie

Darüber hinaus können Sie mit dem Zuschuss auch Kleinprojekte zum Insektenschutz umsetzen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben wird in Deutschland durchgeführt.
  • Ihr Vorhaben liegt hinsichtlich der Themenstellung und der Ziele im Interesse des Bundes.
  • Ihr Vorhaben dient nicht lediglich der Erfüllung konkreter gesetzlicher Verpflichtungen.
  • Sie leisten einen angemessenen Eigenanteil.
  • Vorhaben, die in eine lokale oder regionale Strategie zur biologischen Vielfalt eingebunden sind oder zur Entwicklung einer solchen Strategie beitragen, werden bevorzugt gefördert.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 90% der förderfähigen Kosten
  • Förderhöhe: für Kleinprojekte zum Insektenschutz zwischen 5.000 und 25.000 €
  • Förderdauer: bis zu 6 Jahre

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe reichen Sie Programmskizzen bei dem Programmbüro des Projektträgers im DLR ein.

Für Kleinprojekte zum Insektenschutz ist das Antragsverfahren einstufig.

Die Bewilligung wird vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) vorgenommen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

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