Zukunftsfelder im Fokus

  • Darlehen bis 100% des förderfähigen Finanzierungsbedarfs, max. 10 Mio. € pro Unternehmen und Jahr
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Fördert Investitionen in ausgewählten Zukunftsfeldern der Land- und Ernährungswirtschaft
  • Fördergeber: LR

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Definition gemäß Anhang I der Agrar-GVO bzw. Anhang I der AGVO

Wichtig: Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, können für Investitionen in Agri-Photovoltaik-Anlagen zu beihilfefreien Konditionen einen Antrag stellen.

Was wird gefördert?

Sie können ein Darlehen erhalten, um Investitionen in ausgewählten Zukunftsfeldern der Land- und Ernährungswirtschaft zu finanzieren.  

Gefördert werden Investitionen in folgenden Zukunftsfeldern:

  • Regionale Lebensmittelproduktion
  • Agri-Photovoltaik-Anlagen
  • Umstellung auf ökologischen Landbau, autonome oder umweltschonende Landbewirtschaftung
  • Etablierung von Agroforst, Paludikultur und Torfersatzprodukten
  • Effiziente Bewässerung und Speicherbecken
  • Hofnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen in der Land- und Forstwirtschaft

Für Investitionen in Maschinen und technische Anlagen sind auch Leasingvarianten möglich.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie weisen gegenüber der Hausbank die zweckgebundene Mittelverwendung nach.
  • Soweit für Ihre Investitionen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben ist, haben Sie diese abgeschlossen und die Genehmigung für das entsprechende Investitionsvorhaben erhalten.
  • Für die einzelnen Zukunftsfelder gelten weitere spezifische Voraussetzungen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Darlehen
  • Förderumfang: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
  • Förderhöhe: höchstens 10 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr
  • Zinssatz: siehe aktuelle Konditionen

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen öffentlichen Mitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

In der Leasingvariante ist eine Kombination mit Mitteln aus anderen öffentlichen Förderprogrammen nicht zulässig.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Erwerb von Anteilen an Unternehmen, Unternehmenskäufe und -übernahmen
  • Kosten für Betriebsmittel, Umlaufvermögen, Erwerb von Flächen
  • Erwerb von landwirtschaftlichen Produktionsrechten, Zahlungsansprüchen, Tieren
  • Erwerb und Anpflanzung einjähriger Kulturen
  • Entwässerungsarbeiten
  • Investitionen zur Erfüllung von bereits geltenden Normen der EU
  • Zugmaschinen, es sei denn, sie sind unter Ziffer 3.2 sowie als Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung unter Ziffer 4.3 förderfähig
  • Umsatzsteuer, es sei denn, Sie sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt
  • Maßnahmen von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • Vorhaben, deren Verwendungszwecke den „Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank“ unterfallen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblätter der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) vom 15.03.2024
  • Informationen der LR, Stand 03/2024

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Übrigens: Der Erwerb von Betriebsmitteln von ökologisch wirtschaftenden Betrieben in der Umstellungsphase wird zu „Top“-Konditionen im Programm Produktionssicherung gefördert.

Formulare und Merkblätter

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