Ausbildung zum Berufskraftfahrer in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen

  • Zuschüsse von 50% bis 70% der mit pauschal 50.000 € angesetzten förderfähigen Kosten, max. 3 Mio. € je Unternehmen und Ausbildungsvorhaben
  • Für Unternehmen im Güterkraftverkehr, die Eigentümer oder Halter schwerer Nutzfahrzeuge sind
  • Fördert betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen,
    • die Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) durchführen und
    • Eigentümer oder Halter von in Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mind. 7,5 t (ab 01.07.2024 mind. 3,5 t) sind

Was wird gefördert?

Sie erhalten den Zuschuss für betriebliche Ausbildungsverhältnisse zur Berufskraftfahrerin bzw. zum Berufskraftfahrer.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzung beachten:

  • Sie schließen den Ausbildungsvertrag erst nach der Bewilligung ab.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • bei 3jähriger Ausbildung: bei kleinen Unternehmen 70%, bei mittleren Unternehmen 60% (KMU gemäß KMU-Definition der EU) und bei anderen Antragstellern 50% der mit pauschal 50.000 € angesetzten förderfähigen Kosten pro Ausbildungsverhältnis
    • bei verkürzter Ausbildung: anteilige Berechnung
  • Förderhöhe: max. 3 Mio. € je Ausbildungsvorhaben und Unternehmen

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
  • Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer Beihilferückforderung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Für die Förderperiode 2024 konnten Anträge bis spätestens bis zum 02.09.2024 eingereicht werden.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme (Abschluss des Ausbildungsvertrages) stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Kontakt

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)

Werderstraße 34
50672 Köln

Tel.: 0 221 5776-2699

Weitere Förderangebote

Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen

Zuschüsse zwischen 50 % und 70% der förderfähigen Kosten, bis zu 3 Mio. € je Maßnahme in einem Unternehmen

Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-minimis)

Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, max. 2.000 € pro schwerem Nutzfahrzeug und max. 33.000 € pro Unternehmen

Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen

Zuschüsse bis 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 1.500 € je Maßnahme