Ausbildung zum Berufskraftfahrer in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
Zuschüsse von 50% bis 70% der mit pauschal 50.000 € angesetzten förderfähigen Kosten, max. 3 Mio. € je Unternehmen und Ausbildungsvorhaben
Für Unternehmen im Güterkraftverkehr, die Eigentümer oder Halter schwerer Nutzfahrzeuge sind
Fördert betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer
Fördergeber: Bund
Wer wird gefördert?
Unternehmen,
die Güterkraftverkehr im Sinne des
Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) durchführen und
Eigentümer oder Halter von in Deutschland zugelassenen
schweren Nutzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht
von mind. 7,5 t (ab 01.07.2024 mind. 3,5 t) sind
Was wird gefördert?
Sie erhalten den Zuschuss für betriebliche
Ausbildungsverhältnisse zur Berufskraftfahrerin bzw. zum
Berufskraftfahrer.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzung beachten:
Sie schließen den Ausbildungsvertrag erst nach der
Bewilligung ab.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderumfang:
bei 3jähriger Ausbildung: bei kleinen
Unternehmen 70%, bei mittleren Unternehmen 60% (KMU gemäß KMU-Definition der EU) und bei anderen Antragstellern
50% der mit pauschal 50.000 € angesetzten förderfähigen Kosten pro
Ausbildungsverhältnis
bei verkürzter Ausbildung: anteilige
Berechnung
Förderhöhe: max. 3 Mio. € je
Ausbildungsvorhaben und Unternehmen
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren
beantragt oder eröffnet worden ist
Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer
Beihilferückforderung der Europäischen Kommission nicht
nachgekommen sind
juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe
mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung
Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Für die Förderperiode 2024 konnten Anträge bis spätestens bis zum 02.09.2024 eingereicht werden.
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme (Abschluss des Ausbildungsvertrages) stellen.