Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihre Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren

  • Zuschüsse von 45% bis 65% der förderfähigen Ausgaben
  • Für öffentlich-rechtliche und gemeinnützige Träger von Berufsbildungsstätten, Landesinnungsverbände und Fachverbände
  • Fördert Vorhaben zur Modernisierung, Umstrukturierung und Weiterentwicklung überbetrieblicher Bildungsstätten
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Träger von Berufsbildungsstätten, die juristische Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige juristischen Personen des privaten Rechts sind
  • Landesinnungsverbände und Fachverbände, die für ihre Mitglieder überbetriebliche Berufsbildung durchführen

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Maßnahmen finanzieren:

  • Modernisierung bzw. Umstrukturierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)
  • Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren für die berufliche Aus- und Fortbildung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Maßnahmen müssen unmittelbar der Aus-, Fort- und Weiterbildung dienen, eine Berufsausbildung oder einen Berufsabschluss vorbereiten, ermöglichen oder unterstützen.
  • Das Vorhaben dient der Anpassung der Bildungsstätte an den technischen Fortschritt.
  • Eine Bedarfsanalyse unter Berücksichtigung von Stellungnahmen der Länder und der Verbände wird vorausgesetzt.
  • Die Bildungsstätte ist zu 75%, in begründeten Ausnahmefällen mindestens zu 50% ausgelastet.
  • Der Antragsteller und grundsätzlich auch das Land, in dem sich die Bildungsstätte befindet, beteiligen sich an den Gesamtausgaben des Vorhabens.
  • Ihr Eigenanteil als Antragsteller beträgt mindestens 25% (in Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ mindestens 10%) der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • für Modernisierung bzw. Umstrukturierung bestehender ÜBS: bis zu 45% (in strukturschwachen Regionen bis zu 60%) der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • für Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren: bis zu 50% (in strukturschwachen Regionen bis zu 65%) der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe: mindestens 50.000 €

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag abhängig von dem für Sie zuständigen Ministerium:

  • für die Förderung von ÜBS und Kompetenzzentren im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) (Schwerpunkt Ausbildung) beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
  • für Vorhaben im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (Schwerpunkt Weiterbildung) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Bei vorzeitigem Vorhabenbeginn gelten besondere Bestimmungen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Gemeinsame Richtlinien vom 24.06.2009, Bundesanzeiger Nr. 100 vom 10.07.2009, S. 2353
  • geändert durch Änderung der Gemeinsamen Richtlinien vom 15.01.2015, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 22.01.2015, B3
  • Informationen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Stand 11/2023

Weitere Informationen zum Programm:

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