Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Fremdenverkehrsgewerbes
  • Gemeinden und Gemeindeverbände bei wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen

Wichtig: Der Bereich Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Fischereiprodukte ist nur eingeschränkt förderfähig.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für gewerbliche Investitionen sowie Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur und in Energieinfrastrukturen in ausgewählten, strukturschwachen Regionen.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Investitionsvorhaben von KMU
    • Errichtung einer neuen Betriebsstätte
    • Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte
    • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte
    • grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
      Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre
  • Investitionsvorhaben von Großunternehmen
    • Errichtung einer neuen Betriebsstätte
    • Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist
    • Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre
  • Besondere Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft
    • Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten
    • Investitionsvorhaben mit besonderen Energieeffizienzeffekten
    • Investitionsvorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen
  • Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen, Vernetzung und  Kooperation und weitere Maßnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität
  • Energieinfrastrukturen
  • Modellvorhaben zur Beschleunigung der Entwicklung von Industrie- und Gewerbe
  • Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben unterstützt eins der folgenden Hauptziele des Programms:
    • Sicherung und Schaffung von Beschäftigung und Einkommen, ERhöhung von Wachstum und Wohlstand
    • Ausgleich von Standortnachteilen
    • Beschleunigung von Transformationsprozessen hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft
  • Die geförderten Wirtschaftsgüter verbleiben mind. 5 Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens in der geförderten Betriebsstätte.
  • Geschaffene oder gesicherte Dauerarbeitsplätze werden mind. 5 Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens tatsächlich besetzt oder zumindest auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft angeboten.
  • Sie führen das Investitionsvorhaben innerhalb von 36 Monaten durch.
  • Die Förderung von Energieinfrastrukturen und von Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen ist ein Modellprojekt und bis zum 31.12.2028 befristet.

Wichtig: Die Länder können im vorgegebenen Rahmen die Förderbedingungen durch ergänzende landesinterne Richtlinien konkretisieren und einschränken. In Nordrhein-Westfalen ist dies geschehen durch

Wie wird gefördert?

  • Förderart: wahlweise lohnkosten- oder sachkapitalbezogener Zuschuss
  • Förderumfang: Aus Mitteln der GRW und anderen öffentlichen Fördermitteln erhalten Sie Investitionsbeihilfen maximal in Höhe der nachstehenden Bruttofördersätze in den Fördergebieten:
    • C-Fördergebiete mit einem Pro-Kopf-BIP von höchstens 100% des Durchschnitts der EU-27 oder einer Arbeitslosenquote von mindestens 100% des Durchschnitts der EU-27 (ehemalige A-Fördergebiete):
      • Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 35%
      • Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 25%
      • Betriebsstätten von großen Unternehmen: 15%
      • In C-Fördergebieten mit einem Bevölkerungsrückgang von mehr als 10% im Zeitraum 2009 bis 2018 können die genannten Höchstfördersätze um 5% angehoben werden.
    • C-Fördergebiete mit einem Pro-Kopf-BIP von mehr als 100% des Durchschnitts der EU-27 und einer Arbeitslosenquote von weniger als 100% des Durchschnitts der EU-27:
      • Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 30%
      • Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 20%
      • Betriebsstätten von großen Unternehmen: 10%
      • In C-Fördergebieten mit einem Bevölkerungsrückgang von mehr als 10% im Zeitraum 2009 bis 2018 können die genannten Höchstfördersätze um 5% angehoben werden.
    • D-Fördergebiete:
      • Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 20%
      • Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 10%
  • Infrastrukturmaßnahmen: grundsätzlich bis zu 60%, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90% der förderfähigen Kosten

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
  • Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
  • Metallerzeugung und -bearbeitung (Stahlindustrie)
  • Energieversorgung
  • Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (mit Ausnahmen)
  • Baugewerbe
  • Handel (mit Ausnahmen)
  • Verkehr und Lagerei (mit Ausnahmen)
  • Vermittlungstätigkeiten für Beherbergungsdienstleistungen
  • Gastronomie (mit Ausnahmen)
  • Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten (mit Ausnahmen)
  • Telekommunikation
  • Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
  • Grundstücks- und Wohnungswesen
  • Erbringung von wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (mit Ausnahmen)
  • Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
  • Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung
  • Erziehung und Unterricht
  • Gesundheits- und Sozialwesen
  • Kunst, Sport und Erholung (mit Ausnahmen)
  • Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
  • private Haushalte mit Haushaltspersonal
  • Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt
  • exterritoriale Organisationen und Körperschaften
  • Unternehmen in Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Für die Programme RWP – gewerblich und RWP – Beratung stellen Sie den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der NRW.BANK.

Für die Infrastrukturförderung stellen Sie den Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

Die gesamtdeutsche Fördergebietskarte der GRW legt fest, wo und in welcher Höhe strukturschwache Regionen über die GRW gefördert werden. Die Fördergebietskarte ist im Internet abrufbar.

Kontakt

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Scharnhorststraße 34-37
10115 Berlin

Tel.: 0 1888 615-0

Weitere Förderangebote

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - gewerblich

Zuschüsse - Höhe abhängig von Vorhaben, Unternehmen, Investitionsort und Zahl der neuen/gesicherten Arbeitsplätze

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - Infrastrukturrichtlinie

Zuschüsse zwischen 50 und 80% bzw. in Ausnahmen 95%

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - Beratung

Zuschüsse bis zu 70% bei Belegschaftsinitiativen bei max. 1.000 € pro Tagewerk