Infrastrukturförderung für Berufsbildungsstätten der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung (ÜBS)
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Zuschüsse zwischen 65% und 80% der förderfähigen Ausgaben
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Für Träger von Bildungsstätten, Landesinnungsverbände, Fachverbände, die überbetriebliche Aus- und Weiterbildung durchführen
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Fördert die Anpassung der Ausstattung von überbetrieblichen Bildungsstätten an neue Standards
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Fördergeber: Land NRW