Infrastrukturförderung für Berufsbildungsstätten der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung (ÜBS)
Zuschüsse zwischen 65% und 80% der förderfähigen Ausgaben
Für Träger von Bildungsstätten, Landesinnungsverbände, Fachverbände, die überbetriebliche Aus- und Weiterbildung durchführen
Fördert die Anpassung der Ausstattung von überbetrieblichen Bildungsstätten an neue Standards
Fördergeber: Land NRW
Wer wird gefördert?
Träger von Bildungsstätten, die überbetriebliche Aus- und
Weiterbildung durchführen
Landesinnungsverbände und Fachverbände, die für ihre Mitglieder
überbetriebliche Berufsbildung durchführen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für Vorhaben zur Weiterentwicklung von
überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) erhalten.
Folgende Vorhaben werden gefördert:
Anpassung der Ausstattung an neue Standards bzw.
Ersatzbeschaffung
Aus- oder Umbau, Modernisierung (auch Ersatzneubau)
Umstrukturierung der Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur an
überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)
Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren von überregionaler
Bedeutung
Mit dem Zuschuss können Sie Investitionen in folgende
notwendige, funktionstüchtige Infrastruktur
finanzieren:
Werkstätten
Verwaltungs- und Unterrichtsräume
sonstige Räumlichkeiten
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie erbringen einen festgelegten Eigenanteil an der
Finanzierung.
Die Maßnahmen werden durch die zuständige Handwerkskammer bzw.
Industrie- und Handelskammer sowie durch die kofinanzierende
Bundesstelle (Bundesinstitut für Berufsbildung und/oder beim
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) befürwortet.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderumfang: zwischen 65% und 80% der
förderfähigen Ausgaben je nach Standort und Art des Vorhabens
Bagatellgrenze: 50.000 €
Investitionsvolumen
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Maßnahmen der Bauunterhaltung und Instandsetzung, die lediglich
den Soll-Zustand eines Objekts wiederherstellen
Finanzierungskosten
Kosten, die einer nicht berücksichtigungsfähigen Nutzung, z.B.
Eigennutzung durch den Träger, unterliegen
Verbrauchsmittel und laufende Betriebskosten
Unterrichtsmaterial
Umzugskosten
Personalkosten
Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie können den Antrag bei der Handwerkskammer
bzw. der Industrie- und Handelskammer stellen.
Die Kammern reichen den Antrag an die zuständige
Bezirksregierung weiter. Mit einer Stellungnahme der
Landes-Gewerbeförderungsstelle (LGH) wird er an das Ministerium für
Arbeit, Integration und Soziales weitergeleitet.
Eine Kofinanzierung des Bundes beantragen Sie direkt beim
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und/oder beim Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor
Beginn der Maßnahme stellen.
Weitere Informationen
Grundlage der Förderung:
Merkblatt des Ministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand
09/2019