Luftfahrtforschungsprogramm

  • Zuschüsse bis zu 65% für Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Für Unternehmen, Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Fördert Forschungs- und Technologievorhaben für innovative Produkte und Verfahren der zivilen Luftfahrt
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • Hochschulen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland und einer sichergestellten Wertschöpfung bzw. Ergebnisverwertung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Forschungs- und Technologievorhaben für innovative Produkte und Verfahren der zivilen Luftfahrt.

Mit dem Zuschuss können Sie Vorhaben in folgenden Förderlinien finanzieren:

  • ökoeffizientes Fliegen und disruptive Technologien
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Technologie
  • intelligente Prozesstechnologien für Entwicklung, Fertigung, Betrieb und Instandhaltung (Industrie 4.0/Künstliche Intelligenz)
  • (hybrid-)elektrisches bemanntes Fliegen
  • Demonstration

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie dürfen mit dem Vorhaben vor Bewilligung nicht beginnen.
  • Die Vorhabenlaufzeit darf grundsätzlich 51 Monate nicht überschreiten.
  • Ihr Vorhaben lässt sich einer Programmlinie und einer Disziplin im Sinne des Programmaufrufs zuordnen.
  • Es ist eine belastbare Verwertungsperspektive gegeben. Die Verwertung erfolgt nach einem Verwertungsplan, der eine präzise Definition des angestrebten Ergebnisses enthält sowie Angaben darüber, welche konkrete Verwertung erfolgen soll.
  • Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung. Die grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMWi vorgegebene Kriterien wird angezeigt.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: abhängig von der Förderlinie und der Art des Antragstellers
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft je nach Unternehmensgröße und Anwendungsnähe des Vorhabens bis zu 65% der förderfähigen Kosten
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Förderung erfolgt im Rahmen gesonderter Aufrufe.

Im Rahmen des 1. Aufrufs im Rahmen des 7. Luftfahrtforschungsprogramms (LuFo VII-1 Aufruf 2024) können Sie bis zum 26.06.2024 Projektskizzen beim Projektträger Luftfahrtforschung einreichen.

Ebenfalls bis zum 26.06.2024 können Sie Projektskizzen für den 1. Aufruf Klimaneutrales Fliegen (LuFo Klima VII-1 KTF) einreichen.

Weitere Aufrufe in den Jahre 2026 und 2028 sind geplant.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

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