LWL-Budget für Arbeit

  • Zuschüsse bis 75% des Bruttolohnes; bei Inklusionsprämien bis 4.000 €; bei Inklusionsbudgets abhängig vom Bedarf
  • Für Arbeitgeber, die förderfähige Personen, Schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen einstellen
  • Fördert die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • bei Werkstattwechslern, Werkstattalternativfällen und der Inklusionsprämie sowie für das LWL-Budget für Ausbildung: Arbeitgeber, die förderfähige Personen einstellen
  • beim Inklusionsbudget: förderfähige schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen

Was wird gefördert?

Menschen mit Behinderung bzw. ihre Arbeitgeber können einen Zuschuss für die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt erhalten.

Gefördert werden folgende Personen:

  • Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder bei anderen Leistungsanbietern
  • Menschen mit wesentlicher Behinderung, für die das sozialversicherungspflichtige Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis eine Alternative zur Aufnahme in eine WfbM oder bei anderen Leistungsanbietern darstellt (WfbM-Alternativfälle)
  • junge Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung und mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus Förderschulen oder integrativer Beschulung
  • beruflich besonders betroffene arbeitsuchende Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufgrund einer psychiatrischen Diagnose

Die Förderung erfolgt durch folgende Maßnahmen:

  • laufende Leistungen für Werkstattwechsler
  • eine Inklusionsprämie
  • ein Inklusionsbudget
  • laufende Leistungen für WfbM-Alternativfälle

Bestandteil des LWL-Budgets für Arbeit sind außerdem Leistungen aus dem LWL-Budget für Ausbildung: Gefördert wird ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder Ausbildunglehrgang mit Werkstattbeschäftigten aus dem Arbeitsbereich einer westfälisch-lippischen WfbM oder eines anderen Leistungsanbieters.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • bei Lohnkostenzuschüssen und Inklusionsprämien:
    • Es handelt sich um unbefristete oder für mind. 12 Monate befristete Arbeitsverhältnisse.
    • Die zu fördernde Person wird mind. 15 Stunden wöchentlich beschäftigt, bei Inklusionsbetrieben 12 Stunden.
  • Das an die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gezahlte Entgelt ist tariflich oder ortsüblich und/oder entspricht dem gesetzlichen Mindestlohn.
  • Inklusionsbudgets erhalten Menschen mit Behinderung, die ihren Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe haben.
  • Die vorrangigen Förderleistungen reichen nicht aus, um den Menschen mit Behinderung beruflich zu integrieren und am allgemeinen Arbeitsmarkt teilhaben zu lassen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe/-umfang:
    • bei monatlichen Leistungen für WfbM-Wechsler und WfbM-Alternativfälle je nach Einzelfall bis 75% des Bruttolohnes
    • bei Inklusionsprämien bis 4.000 €
    • bei Inklusionsbudgets abhängig vom individuellen Bedarf
    • LWL-Budget für Ausbildung: u.a. Erstattung der angemessenen betrieblichen Ausbildungsvergütung (einschließlich Arbeitgeberanteil Sozialversicherung,  Unfallversicherung, Aufwendungen für Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule)
  • Förderdauer: Lohnkostenzuschüsse bis 5 Jahre; bei WfbM-Wechslern ggf. Weiterbewilligung möglich

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen mit anderen Förderprogrammen kombinieren.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen beim LWL-Inklusionsamt Arbeit. Informationen zur Antragstellung erteilen die Fachberaterinnen und -berater der Integrationsfachdienste (IFD) vor Ort und die Ansprechpersonen beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).

Wichtig: Sie müssen den Antrag sind je nach Maßnahme spätestens 3 bzw. 6 Monate nach Beginn des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses einreichen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

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