LWL-Budget für Arbeit
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Zuschüsse bis 75% des Bruttolohnes; bei Inklusionsprämien bis 4.000 €; bei Inklusionsbudgets abhängig vom Bedarf
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Für Arbeitgeber, die förderfähige Personen, Schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen einstellen
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Fördert die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt
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Fördergeber: Land NRW