Für Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, NGO, nationale und internationale Organisationen
Fördert Maßnahmen u.a. zu Verringerung von Treibhausgasen, Anpassung an Klimawandel, Erhalt von Wäldern und biologischer Vielfalt
Fördergeber: Bund
Wer wird gefördert?
Durchführungsorganisationen des Bundes
Nichtregierungsorganisationen
Wirtschaftsunternehmen
Hochschulen
Forschungseinrichtungen von Institutionen in den
Partnerländern, u.a. akkreditierte nationale
Umsetzungsorganisationen bei internationalen oder multilateralen
Organisationen
internationale und multilaterale Organisationen und
Einrichtungen, wie z.B.
Entwicklungsbanken
Organisationen
Programme der Vereinten Nationen, die in Partnerländern
durchgeführt werden
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für Maßnahmen des internationalen Klimaschutzes erhalten.
Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:
Minderung von Treibhausgasen
Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Erhalt und Wiederherstellung von Kohlenstoffsenken
Schutz der biologischen Vielfalt
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Ihr Programm sollte transformativen Charakter haben, was z.B.
durch folgende Aspekte deutlich wird:
Es wird eine substanzielle und messbare Verbesserung gegenüber
einem Business-as-usual-Verlauf erreicht.
Es werden Systemveränderungen und/oder Verhaltensänderungen von
Entscheidungsträgern bzw. einer maßgeblichen Anzahl von Individuen
oder Institutionen bewirkt.
Es erfolgen Schritte in Richtung einer klimafreundlichen
Entwicklung, die nicht oder nur sehr schwer umkehrbar sind.
Das Programm kann in anderen Ländern/Regionen und/oder anderen
Sektoren wiederholt werden.
Sie verfolgen einen Ansatz mit Innovationskraft, der neue oder
teilweise neue Lösungen für Klima- und Biodiversitätsschutz
anbietet.
Das Programm kann auf Wirksamkeit überprüft werden und
orientiert sich an der Wirkungslogik der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) (spezifisch,
messbar, erreichbar, relevant und zeitlich terminiert).
Ohne den Einsatz öffentlicher Mittel kann das Vorhaben nicht
umgesetzt werden.
Sie leisten eine angemessene Eigenbeteiligung und
Eigenleistungen.
Sie führen Programmaktivitäten und Investitionen aus
Programmmitteln möglichst klimaneutral, ressourceneffizient und
umweltschonend durch.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderumfang: abhängig von der jeweiligen
Maßnahme
Förderdauer: bis zu 8 Jahren
Wie erfolgt die Antragstellung?
Das Auswahlverfahren ist zweistufig.
Anträge können Sie aufgrund von Ausschreibungen stellen. In der
ersten Stufe reichen Sie Ihre Programmskizzen in englischer Sprache
bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG)
gGmbH ein.
Weitere Informationen
Grundlage der Förderung:
Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), Stand 08/2025