Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI)

  • Zuschüsse von bis zu 1 Mio. € pro Vorhaben
  • Für Nichtregierungsorganisationen, Behörden, gemeinnützige Unternehmen, Wissens- und Bildungseinrichtungen
  • Fördert grenzüberschreitende Projekte, die Treibhausgase reduzieren und klimapolitische Rahmenbedingungen verbessern
  • Fördergeber: Bund

Aktueller Hinweis

Im Rahmen der 6. Ausschreibungsrunde konnten Sie Projektskizzen bis zum 12.01.2022 einreichen.

Wer wird gefördert?

  • gemeinnützige juristische Personen mit eigener Rechtsfähigkeit, im Einzelnen:
    • Nichtregierungsorganisationen
    • nationale, regionale und lokale Behörden
    • gemeinnützige Unternehmen
    • Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss für grenzüberschreitende Projekte zwischen Akteuren v.a. in den ost-, mittel-, südost- und südeuropäischen EU-Mitgliedstaaten, die darauf hinwirken,

  • den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren bzw. Potenziale dafür aufzuzeigen,
  • gute klimapolitische Rahmenbedingungen zu schaffen.

Mit dem Zuschuss können Sie Vorhaben mit folgenden Schwerpunkten finanzieren:

  • Klimapolitik
  • Energie
  • Gebäudesektor und Kommunen
  • Mobilität
  • Landwirtschaft
  • Boden und Wald
  • Bewusstseinsbildung
  • klimafreundliche Finanzierung
  • nachhaltiges Wirtschaften

Dabei können Sie folgende Ansätze einzeln oder in Kombination miteinander verknüpfen:

  • Kapazitätsaufbau
  • Netzwerkbildung
  • Politiken, Maßnahmen, Konzeptentwicklung und Machbarkeitsstudien
  • Dialogformate, Disseminationsprojekte und Bildung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben trägt unmittelbar oder mittelbar zu einer Stärkung des Klimaschutzes in der Zielregion bei.
  • Sie verfügen über ausreichende organisatorische und personelle Kapazitäten zur Durchführung des Vorhabens.  
  • Sie haben Ihren offiziellen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat bzw. sind dort registriert.
  • Sofern Sie und die Projektpartner Deutsche sind, weisen Sie Ihre Gemeinnützigkeit durch einen steuerlichen Freistellungsbescheid nach. Ausländische Projektleiter und Partner verweisen, falls vorhanden, auf äquivalente nationale Regelungen.
  • Bi- und multilaterale Konsortien dürfen neben dem Projektleiter max. 4 weitere Partner stellen.
  • Die Zahl der Partner sollte in einem angemessenen Verhältnis zu den Projektzielen, Finanzmitteln und der Aufteilung und Gewichtung der jeweiligen Aufgabenpakete stehen.
  • Als Partner können sich in besonderen Fällen auch EU-Beitrittskandidaten – Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und die Türkei – für eine Finanzierung bewerben.
  • Die Höhe des geplanten durchschnittlichen jährlichen Fördervolumens sollte Ihren durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre nicht überschreiten.
  • Sie leisten eine angemessene Eigenbeteiligung.
  • Sie schließen das Projekt spätestens im März 2023 ab.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderdauer: max. 28 Monate
  • Förderhöhe: max. 1 Mio. € pro Vorhaben
  • Bagatellgrenze: 50.000 €

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Unternehmen in Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Förderverfahren ist zweistufig.

Antragstelle ist die Europäische Klimaschutzinitiative.

Im Rahmen der 6. Ausschreibungsrunde konnten Sie Ihre Projektskizzen bis zum 12.01.2022 einreichen.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI), Stand 02/2022

Weiterführende Informationen zum Programm:

Kontakt