Eigentumsförderung - Modernisierung

  • Zinsgünstige Darlehen bis 220.000 € mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% - feste Zinsen wahlweise für 25 oder 30 Jahre
  • Für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen
  • Fördert die Modernisierung von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen
  • Mit attraktiven Tilgungsnachlässen in Höhe von bis zu 50 % des Darlehens
  • Fördergeber: Land; NRW.BANK

Wer wird gefördert?

Das Förderangebot richtet sich an Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Daher gelten bestimmte Einkommensgrenzen.

Mit dem Chancenprüfer können Sie in wenigen Schritten prüfen, ob Sie die Einkommensgrenzen einhalten.

Wichtig: Entscheidend für die genaue Einkommensprüfung sind die Berechnungen und Feststellungen der zuständigen Bewilligungsbehörde.

 

Was wird gefördert?

Mit dem Darlehen können Sie alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an Wohngebäuden und auf dem dazugehörigen Grundstück finanzieren.

Das sind beispielsweise folgende Maßnahmen:

  • Energetische Modernisierung
  • Abbau von Barrieren
  • Sicherungen vor Extremwetterereignissen
  • Umbau wegen Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit
  • Aus- und Anbau sowie Aufstockung für eine angemessene Wohnraumversorgung
  • Verbesserung des Einbruchschutzes
  • Einbau von intelligenter Gebäudetechnik (Smart Home)

Instandsetzungskosten (Schönheitsreparaturen) werden ebenfalls mitfinanziert. Die Kosten für Modernisierungsmaßnahmen müssen jedoch überwiegen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert und wirtschaftlich tragbar sein.

Das Förderangebot richtet sich an Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Mit dem Chancenprüfer können Sie in wenigen Schritten prüfen, ob die hierfür geltenden Einkommensgrenzen von Ihnen eingehalten werden.

Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme schließt eine spätere Förderung aus. Die Bewilligungsbehörde kann in den vorzeitigen Vorhabenbeginn einwilligen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde).

Hinweis: Die richtigen Ansprechpartner bei der Bewilligungsbehörde finden Sie unter: www.nrwbank.de/bewilligungsbehoerde

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Annuitätendarlehen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100%
  • Mindestkredit: 5.000 €
  • Höchstbetrag: 220.000 €
  • Zinsbindung: 25 oder 30 Jahre
  • Zinssatz: 0,0% für 5 Jahre, danach 0,5% p.a. bis zum Ablauf der Zweckbindung
  • Verwaltungskostenbeitrag: ab dem dritten Jahr nach Leistungsbeginn 0,5% p.a.
  • Tilgung: 2% p.a.
  • außerplanmäßige Tilgungsleistungen: nach 5 Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich
  • Tilgungsnachlass: 25% des Förderdarlehens (Einkommensgruppe A), 15% des Förderdarlehens (Einkommensgruppe B)

    Jeweils zusätzlich weitere 5 Prozentpunkte bei:

    • Erreichen des BEG-Standards „Effizienzhaus 85“
    • Erreichen des BEG-Standards „Effizienzhaus 70“
    • Erreichen des BEG-Standards „Effizienzhaus 55“
    • Deckung des Endenergiebedarfs für die Wärmeversorgung (Brauchwasser und Heizung) vollständig durch im Gebäude oder gebäudenah eigenerzeugte, erneuerbare Energie (Netto-Null-Standard)
    • ausschließlicher Verwendung ökologischer (nicht mineralölbasierter) Dämmstoffe

    Insgesamt bis zu 50 Prozent Tilgungsnachlass (Einkommensgruppe A) bzw. 40 Prozent Tilgungsnachlass (Einkommensgruppe B) möglich

    50% bei individuellen Maßnahmen für Menschen mit Schwerbehinderung (GdB ab 50) oder für Pflegebedürftige (Pflegegrad)

Der Tilgungsnachlass reduziert die Darlehensschuld nach Vollauszahlung.

  • Auszahlung: 100%
    • 20% nach Vorlage aller Unterlagen gemäß Auszahlungsverzeichnis
    • 30% bei Maßnahmenbeginn
    • 30% nach Fertigstellung der Maßnahmen
    • 20% Prüfung des Kostennachweises
  • Bereitstellungsprovision: keine
  • Grundbuchliche Sicherung: In Höhe des Darlehensbetrags (abzüglich Tilgungsnachlass) und nachrangig.

Die Zins- und Tilgungsleistungen sowie der Verwaltungskostenbeitrag werden vom reduzierten Darlehen erhoben und sind halbjährig an die NRW.BANK zu zahlen.

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

Nutzen Sie den Chancenprüfer, um Ihre Fördermöglichkeiten zu prüfen.

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024) und dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).

Die Darlehen werden aus Mitteln der NRW.BANK, des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt.

Die NRW.BANK bietet zusätzliche zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeiten mit den Darlehen NRW.BANK.Gebäudesanierung und NRW.BANK.Baudenkmäler.

Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich. 

 

Nachhaltigkeit

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

Ihr Ansprechpartner

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