Sie erhalten einen Zuschuss für Beratungen zu
Gründungsvorhaben und Betriebsübernahmen
sowie beim Wechsel von Nebenerwerbsgründungen in den
Haupterwerb.
Unterstützt werden Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen,
finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen.
Gefördert werden Beratungen zur Gründung von kleinen und
mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe
gemäß KMU-Definition der EU.
Ebenfalls gefördert werden Beratungsleistungen im Anschluss an
die Gründung eines neuen Unternehmens, sofern eine Förderung für
den Zeitraum vor Gründung nach diesem Programm beantragt wurde.
Ergänzend zu den betriebswirtschaftlichen Beratungen können
folgende spezielle Beratungen gefördert werden:
- Migrantinnen oder Migranten der ersten Generation, die ein
förderfähiges Gründungs- oder Übernahmevorhaben planen
- Personen mit anerkannter Behinderung, die ein förderfähiges
Gründungs- oder Übernahmevorhaben planen
- bessere betriebliche Integration von Beschäftigten mit
Migrationshintergrund
- Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit
Behinderung
- Fachkräftegewinnung und -sicherung sowie altersgerechte
Gestaltung der Arbeit
- Gleichstellung und bessere Vereinbarkeit von Familie und
Beruf
Die Beratungen können als individuelle persönliche Beratung oder
als Zirkelberatung durchgeführt werden. Die Zirkelberatung ist eine
Kombination aus Gruppen- und Individualberatung für 3 bis 6
Personen und besteht je zur Hälfte aus Gruppen- und
Individualberatung.