Zuschüsse von 50 bis 80% der förderfähigen Beratungskosten
Für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe
Finanziert Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
Fördergeber: Bund
Wer wird gefördert?
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen
Wirtschaft und
Angehörige der Freien Berufe,
die der KMU-Definition der EU entsprechen und ihren Sitz und
Geschäftsbetrieb oder eine Zweigniederlassung in Deutschland
haben.
Was wird gefördert?
Mit dem Zuschuss können Sie
Unternehmensberatungen zu allen wirtschaftlichen,
finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der
Unternehmensführung finanzieren.
Gefördert werden Beratungen insbesondere zu folgenden
Themen:
Fachkräftesicherung und -bindung
Kosteneinsparungen
Anpassungen des Geschäftsmodells
Nachhaltigkeit und Umweltschutz
Gleichstellung und bessere Vereinbarkeit von Familie und
Beruf
Gestaltung der Arbeit für Mitarbeitende mit Behinderung
bessere betriebliche Integration von Mitarbeitenden mit
Migrationshintergrund
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Die Fördermaßnahme wird als Einzelberatung durchgeführt.
Die Beratung muss
die Situation des Unternehmens analysieren,
Schwachstellen ermitteln und benennen,
konkrete betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen geben, sowie detaillierte Anleitungen, um diese umzusetzen,
dokumentiert werden.
Die Beratung wird von selbstständigen Beratern bzw. Beratungsunternehmen durchgeführt werden, deren überwiegender Geschäftszweck auf die entgeltliche Unternehmensberatung gerichtet ist.
Die Beratung umfasst max. 5 Tage.
Ihr Berater kann ein geeignetes Qualitätssicherungsinstrument in Form eines anerkannten Zertifikats oder eines dokumentierten Qualitätshandbuchs nachweisen.
Sie können eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten.
Als Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten führen Sie vor Antragstellung ein kostenloses Gespräch mit einem regionalen Ansprechpartner.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderumfang und-höhe: abhängig von den in Rechnung gestellten Beratungskosten und dem Standort der beratenen Betriebsstätte
im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (mit den Regionen Lüneburg und Trier, ohne das Land Berlin und die Region Leipzig): 80%, max. 2.800 €
im Geltungsbereich der alten Bundesländer (mit dem Land Berlin und der Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier): 50%, max. 1.750 €.
Förderdauer: max. 5 in sich abgeschlossene Beratungen, jedoch nicht mehr als 2 pro Jahr
So können Sie die Förderung kombinieren
Sie können die Beratung weder ganz noch teilweise mit anderen
öffentlichen Zuschüssen, einschließlich Mitteln der Strukturfonds
und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus), kombinieren
(Kumulierungsverbot).
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Vermittlungs- oder Vertriebstätigkeiten durch Berater
Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende
Tätigkeiten
gutachterliche Stellungnahmen
Maßnahmen, die gegen die geltenden Rechtsvorschriften bzw. die
Zielsetzungen des Bundes und der EU verstoßen
Maßnahmen, die überwiegend das Thema Fördermittel zum Inhalt
haben
Maßnahmen von Unternehmen
die sich in Schwierigkeiten befinden
die in der Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, der
Wirtschafts- oder Buchprüfung, der Steuerberatung oder als
Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, als Notarin oder Notar, als
Insolvenzverwalterin oder Insolvenzverwalter oder in ähnlicher
Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden
wollen
die im Förderprogramm bereits als Beratungsunternehmen
aufgetreten sind
die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren
Eigenbetrieben stehen
Maßnahmen gemeinnütziger Unternehmen und gemeinnütziger Vereine
sowie von Stiftungen
Wie erfolgt die Antragstellung?
Als Jungunternehmen führen Sie zunächst ein
Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner.
Sie stellen den Antrag über das online zur Verfügung gestellte
elektronische Verfahren bei einer der
beauftragten Leitstellen.
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor
Beginn des Vorhabens stellen.
Die zuständige Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Übrigens: Wenn Sie vor einer Gründung in Nordrhein-Westfalen eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, kommt für Sie das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) in Frage.
Kontakt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)