Begabtenförderung berufliche Bildung (Weiterbildungsstipendium)

  • Zuschüsse bis zu 2.900 € p.a. für max. 3 Jahre für Teilnahme-, Fahrt- und Aufenthaltskosten
  • Für Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung mit besonderen Leistungen und zukünftiger Leistungsbereitschaft
  • Fördert die Teilnahme an anspruchsvollen, i.d.R. berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen
  • bis zu 250 € IT-Bonus im ersten Förderjahr
  • Fördergeber: Bund

Was wird gefördert?

Sie können den Zuschuss für die Teilnahme an anspruchsvollen, i.d.R. berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen erhalten.

Mitfinanziert werden:

  • Weiterbildungsmaßnahme
  • Fahrtkosten
  • Aufenthaltskosten

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung, die ihre Leistungsfähigkeit und Begabung durch besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf nachgewiesen haben und für die Zukunft Leistungsbereitschaft im Beruf erwarten lassen.

Hochschulabsolventinnen und -absolventen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie lassen besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf und Leistungsbereitschaft im Beruf erwarten.
  • Sie weisen Ihre Qualifizierung wie folgt nach:
    • Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mind. 87 Punkte oder besser als „gut“
    • besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
    • begründeter Vorschlag eines Betriebes oder einer Berufsschule
  • Sie haben bei Aufnahme in das Programm das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet. In Ausnahmefällen kann eine Aufnahme bis zu 3 Jahre später erfolgen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe:
    • max. 2.900 € pro Person und Kalenderjahr
    • max. 8.700 € pro Person in 3 Förderjahren
    • bis zu 250 € IT-Bonus mit Antrag im 1. Förderjahr

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Hochschulabsolventinnen und -absolventen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der für Ihre Ausbildung zuständigen Kammer.

Absolventen von Fachberufen im Gesundheitswesen stellen den Antrag an die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB) Gemeinnützige Gesellschaft mbH.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt