Wer wird gefördert?

  • Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z.B. zum Meister, Techniker, Fachwirt, Erzieher oder Betriebswirt

Was wird gefördert?

Sie können eine Kombination von Zuschuss und Darlehen für berufliche Fortbildungen in allen Berufsbereichen erhalten.

Alle Formen der Wissensvermittlung werden unterstützt:

  • Vollzeit/Teilzeit
  • schulisch/außerschulisch
  • mediengestützt/Fernunterricht

Mit der Förderung können Sie die Vorbereitung auf folgende Fortbildungsabschlüsse finanzieren:

  • öffentlich-rechtlich geregelte Prüfungen auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HWO)
  • gleichwertige Fortbildungsabschlüsse nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen
  • gleichwertige Fortbildungsabschlüsse an anerkannten Ergänzungsschulen auf der Grundlage staatlich genehmigter Prüfungsordnungen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Maßnahme dient der Abwendung von Arbeitslosigkeit.
  • Sie verfügen vor Beginn der Maßnahme über die erforderliche berufliche Vorqualifikation.
  • Die Fortbildungsmaßnahme umfasst mindestens 400 Unterrichtsstunden und wird bei Vollzeitmaßnahmen innerhalb von 36 Monaten, bei Teilzeitmaßnahmen innerhalb von 48 Monaten abgeschlossen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kombination von Zuschuss und Darlehen
  • Förderumfang:
    • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: bis zu 15.000 €, 50% als Zuschuss und 50% als zinsgünstiges Darlehen
    • Prüfungsstück: bis zu 50% der notwendigen Kosten, max. 2.000 €, 50% als Zuschuss und 50% als zinsgünstiges Darlehen
    • Vollzeitmaßnahmen: einkommens- und vermögensabhängiger Unterhaltsbeitrag
    • Existenzgründungen: Darlehensteilerlass
  • Förderdauer:
    • Vollzeit: max. 24 Monate
    • Teilzeit: max. 48 Monate

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der für Sie zuständigen Behörde. Über die angegebene Hotline oder auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) können Sie mit Ihrer Postleitzahl danach suchen.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

Sie erhalten mit der Zusage eine Bescheinigung, mit der sie innerhalb von 3 Monaten ein Darlehen bei der KfW Bankengruppe beantragen können.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG) vom 12.08.2020 (BGBl. I S. 1936)
  • zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung vom 17.07.2023 (BGBl. I Nr. 191, S. 10)

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

KfW Bankengruppe

Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main

Hotline 0800 539-9003
Tel.: 0 69 7431-9996

Antrag annehmende Stellen in den einzelnen Bundesländern

Hotline 0 800 6223634 (gebührenfrei)

Formulare und Merkblätter

Weitere Förderangebote

Meistergründungsprämie NRW

Zuschüsse von einmalig 70% der förderfähigen Ausgaben, max. 16.000 €

Begabtenförderung berufliche Bildung (Weiterbildungsstipendium)

Zuschüsse bis zu 3.045 € p.a. für max. 3 Jahre für Teilnahme-, Fahrt- und Aufenthaltskosten